Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W8 zur Sicherung des Bebauungsplanverfahres wird aufgrund des § 16 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
01.02.2022 - Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat: Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W8 zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens wird aufgrund des § 16 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
15.03.2022 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 9.1.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W8 zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens wird aufgrund des § 16 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.