1) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
14.09.2020 - Haushaltsausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat: 1) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
05.10.2020 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 5.1.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).