1) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 340 % angehoben.
2) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 350 % angehoben.
3) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 350 % angehoben.
4) Die erhöhten Hebesätze werden in die Haushaltssatzung aufgenonmen.