Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:
Das Bauleitplanverfahren wird in die Teilbereiche A – westliche Seite der Friesenstraße – und Teilbereich B – östliche Seite der Friesenstraße – geteilt.
Für den Teilbereich A wird die Verwaltung mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Weiterhin wird eine frühzeitige Bürgerinformation in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Für den Teilbereich B wird die Verwaltung zur Durchführung einer informellen Informationsveranstaltung, um die Planungsrahmenbedingungen zu erörtern, beauftragt.