Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für die Stadt Westerstede wird die Verwaltung beauftragt die Förderung nach der Kommunalrichtlinie für ein „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ beim Projektträger ZUG zu beantragen.
Die Fortführung des Klimaschutzmanagements und Verlängerung der Stelle um 3 Jahre erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung eines Förderzuschusses i.H.v. mindestens 40 Prozent gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen der Kommunalrichtlinie.
19.11.2024 - Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Ö 10 - (offen)
Beschluss:Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für die Stadt Westerstede wird die Verwaltung beauftragt die Förderung nach der Kommunalrichtlinie für ein „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ beim Projektträger ZUG zu beantragen.
Die Fortführung des Klimaschutzmanagements und Verlängerung der Stelle um 3 Jahre erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung eines Förderzuschusses i. H. v. mindestens 40 Prozent gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen der Kommunalrichtlinie.
Abstimmungsergebnis:einstimmig
17.12.2024 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 11.3.1 - (offen)
Beschluss:
Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für die Stadt Westerstede wird die Verwaltung beauftragt die Förderung nach der Kommunalrichtlinie für ein „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ beim Projektträger ZUG zu beantragen.
Die Fortführung des Klimaschutzmanagements und Verlängerung der Stelle um 3 Jahre erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung eines Förderzuschusses i.H.v. mindestens 40 Prozent gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen der Kommunalrichtlinie.