ALLRIS®net
Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5275736 Besucher seit dem 01.01.2009
CC e-gov GmbH