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Auszug - Bebauungsplan Nr. 134 - Bereich Max-Eyth-Straße / Kleine Norderbäke, im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägung - Beteiligungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.08.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1620-03 Bebauungsplan Nr. 134 - Bereich Max-Eyth-Straße / Kleine Norderbäke, im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägung - Beteiligungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
24/1620
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1620-03 und bittet Frau große Austing um weitere Erläuterungen.

Frau große Austing stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die bisherigen Grundzüge der Planung vor. Die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sei bereits im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen worden; ausstehend waren jedoch noch die Ergebnisse der Fachgutachten – Lärm und Entwässerung – die nunmehr vorliegen würden.  Demnach werde für den gedrosselten Abfluss des Oberflächenwassers in die Kleine Norderbäke ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken vorgeschlagen. Aus dem Lärmgutachten sei hervorzuheben, dass Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände oder –Wälle) aufgrund des Gewerbelärms (vorwiegend Deula) nicht notwendig seien. Dies läge an der Ausweisung eines urbanen Wohngebiets, wodurch geringere Anforderungen bezüglich der Schallschutzgrenzen erforderlich seien.

Die Ratsherren Gerstenkorn und Hots hinterfragen die Lage sowie die Größe des Regenrückhaltebeckens.

Frau große Austing erläutert, dass in dem Bereich bereits eine Senke vorhanden sei und dort auch der tiefste Punkt des Gesamtareals sei.

Herr Hinrichs ergänzt, dass das Regenrückhaltebecken naturnah mit flachen Böschungsneigungen gestaltet werden solle, was zum einem eine optische Aufwertung des Gebietes mit sich bringe, sowie, dass von einer entsprechenden Einzäunung abgesehen werden könne, wie auch in vergleichbaren Lagen. 

Weiterhin erkundigt sich Ratsherr Hots nach den Abständen der Deula-Hallen zum Plangebiet.

Herr Leffers erläutert, dass die Hallen in einem Bereich von 0,8m bis 5m zur Grundstücksgrenze stehen würden. Die Volksbank und die Deula würden seines Wissens nach im Austausch bzgl. eines Flächentausches stehen.

Auf Nachfrage von Herrn Ockenga erläutert Herr Leffers, dass die Haupterschließung für PKW von der Max-Eyth-Straße aus vorgesehen ist. Die Bestandshäuser im östlichen Plangebiet können über die vorhandene Brücke zur ‚Kuhlenstraße‘ erschlossen werden. Darüber hinaus sind weitere Fuß- und Radwegeverbindungen vorgesehen.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig