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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1824-01 und bittet Herrn Stefan Hots um nähe Erläuterungen. Herr Hots stellt die Planungsrahmenbedingungen anhand eines Lageplanes vor. Beabsichtigt sei ein Gewerbegebiet für die Erweiterung des Gewerbebetriebes Noordtec – konkret geplant von dort seien Lagerflächen und Stellplatzflächen für die Mitarbeiter. Die grundsätzliche Erschließung sei bereits durch eine entsprechende Abbiegespur auf der Ammerlandallee gesichert. Herr Hots weist insbesondere auf eine Festsetzung zur Bauverbotszone der Ammerlandallee hin, hier seien durch Absprache mit der Landesbehörde für Straßenbau jedoch die geplanten Baumaßnahmen (Lager- und Stellfläche) möglich; sonstige Hochbauten seien ausgeschlossen. Auf Nachfrage erklärt Herr Leffers, dass eine Überplanung der aktuell zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Containerfläche westlich des Geltungsbereiches derzeit nicht angestrebt werde und eine Erörterung zur Anschlussnutzung erst zu gegebener Zeit erfolgen sollte. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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