Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1843-01 und bittet Herrn Stefan Hots um nähere Erläuterungen. Herr Hots erläutert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 „Tarbarg, Asteder Straße“ und weist darauf hin, dass hier eine Wohnbebauung mit insgesamt fünf Wohnbauplätzen vorgesehen sei. Darüber hinaus erläutert er die textlichen Festsetzungen sowie die für den Bereich vorgesehenen örtlichen Bauvorschriften, die sich an den Bauvorschriften aus dem Bebauungsplan Nr. 121, Linswege Göhlenkamp, orientieren. Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |