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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1567-01 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs erklärt, dass eine Mängelrüge des BUND KG Ammerland bezüglich der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ eingereicht wurde. Diese sei inhaltlich geprüft worden, dabei seien weder eine Verletzung beachtlicher Verfahrens- und Formvorschriften noch erhebliche Mängel im Abwägungsvorgang festgestellt worden. Insofern sei der genannte sachliche Teilflächennutzungsplan nach Einschätzung der Stadt Westerstede (abwägungs)fehlerfrei zustande gekommen und ein Fehlerbehebungs- oder Planaufhebungsverfahren nicht erforderlich. Die Mängelrüge habe jedoch zur Folge, dass die einzelnen gerügten Sachverhalte entgegen des § 215 BauGB nicht nach Ablauf eines Jahres unbeachtlich würden. Die Klagefrist sei somit eingefroren und die Sachverhalte durch die Rüge zeitlich unbegrenzt beklagbar. Auf Nachfrage des Ratsherrn Schmidt-Berg wird erklärt, dass im Teilbereich „Ihausen“ für vier Windenergieanlagen eine Höhenbegrenzung von 218 m ausgesprochen wurde. Für die zwei weiteren Windenergieanlagen wurde seitens des Landkreises keine Höhenbegrenzung festgelegt. |
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