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Frau Wetenkamp erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Power-Point-Präsentation. Die Präsentation wird in der Anlage beigefügt. Ratsherr Lukoschus regt an, die Schwimmkurspreise zu staffeln, so dass sie für auswärtige Kinder teurer würden, für Westersteder Kinder allerdings nicht. Auch Ratsfrau Beeken ist der Ansicht, dass Kinder aus Westerstede bevorzugt werden sollten. Ratsherr Kroon meint, dass der Preis für die Schwimmkurse in der Vergangenheit bewusst niedrig gehalten wurde, um den bestehenden Nachholbedarf, der während der Corona-Zeit entstanden ist, abzudecken. Er halte es für sinnvoll, die Schwimmkurs-Preise für Auswärtige auf 80 € zu erhöhen und für Westersteder bei 60 € zu belassen. Ratsherr Lukoschus meint weiterhin, dass die Bahnmiete Schwimmbad für auswärtige Schulen, Vereine und andere Anbieter erhöht werden sollte, für Westersteder Vereine dagegen nicht. Ratsfrau Kundt-Bergmann schlägt vor, die Schwimmbadbahnmiete für Westersteder Schulen und Vereine auf 30 € und auswärtige Schulen und Vereine auf 40 € festzusetzen. Die Preise für gewerbliche Anbieter sollten nochmal angezogen werden. Frau Wetenkamp erläutert, dass mit den Kursanbietern bereits Gespräche geführt worden seien, um die Verträglichkeit der Entgelterhöhungen abzustimmen. Von der gewerblichen Anbieterin wurden die vorgeschlagenen Preise als Obergrenze gesehen. Von der Rheumaliga habe sie allerdings noch keine diesbezügliche Antwort erhalten. Hinweis: Die Rheumaliga hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Entgelterhöhung auf 85 € je Kurseinheit umsetzbar sei. Für die DLRG würde die Entgelterhöhung für die Rehakurse des Vereins im Bewegungsbecken um 7,50 € pro Kurseinheit (45 Minuten) zu defizitären Kursangeboten führen. Ratsfrau Kundt-Bergmann weist darauf hin, dass von der DLRG im Unterschied zur Rheumaliga, die Funktionssport anbiete, Rehasport im Bewegungsbecken durchgeführt würde. Die DLRG engagiere sich sehr stark ehrenamtlich im Schwimmbad, daher sollte sie anders abgerechnet werden als übrige Vereine. Hinweis: Die DLRG hat inzwischen mitgeteilt, dass sie die Rehakurse auch bei einer Erhöhung des Entgelts bis Ende 2026 fortführen werden, um dann auf Grundlage des tatsächlich eingetretenen Defizits zu entscheiden, ob das Angebot fortgeführt werden kann. Ratsherr Lukoschus gibt zu bedenken, dass der Entscheidungsprozess bezüglich der Entgelte für die Benutzung des Bewegungsbeckens noch nicht abgeschlossen sei. Insofern sollte der Punkt aus dem Beschluss herausgenommen und neu beraten werden. Frau Wetenkamp erläutert die Entgelte für die Gästehäuser, Tagungsräume und Sportstätten. Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Kuhlmann, fasst abschließend zusammen, dass der Punkt „Entgelte Bewegungsbecken“ noch nicht entscheidungsreif sei und daher aus dem Beschluss herausgenommen werden sollte. Die Entgelte für Schwimmkurse sollten für Westersteder weiterhin 60 € betragen und für Auswärtige auf 80 € angehoben werden.
Beschlussvorschlag an den Rat: Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
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