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Auszug - Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Seminarraum Hössensportzentrum
Ort: Jahnallee 1, 26655 Westerstede
25/2007 Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wetenkamp erläutert die Beschlussvorlage.

Bürgermeister Rösner warnt davor, städtische Projekte nach Förderprogrammen auszurichten. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine bestehende Priorisierungs-Liste der Stadt verändert werden müsste, wenn man jetzt neue Projekte beim Bundesprogramm anmelde.

Ratsfrau Kundt-Bergmann meint, dass das Förderprogramm auch für die geplante Sanierung des Schwimmbades eingesetzt werden könnte. Dort gebe es bereits eine Kostenplanung und man habe so die Möglichkeit, einen großen Teil gefördert zu bekommen. Die Priorisierungsliste sollte ihres Erachtens bedient werden.

Frau Wetenkamp wirft ein, dass für die Bewerbung bis zum 15.01.2026 ein Ratsbeschluss erforderlich sei, insofern gebe es einen engen Zeitrahmen für die Entscheidungsfindung. Die energetische Sanierung des Schwimmbades sei zwar auf der Agenda, sie sei jedoch nicht  in einem Zeitplan und in der Priorisierungsliste der Stadt aufgenommen worden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Berg bestätigt Frau Wetenkamp, dass Gespräche mit beiden Sportvereinen geführt wurden, die ihr Interesse an einem Kunstrasenbau gezeigt hätten. Im Ergebnis teilte der TuS Westerloy mit, dass er nicht in Wettbewerb zur SG Hüllstede-Gießelhorst treten wolle, grundsätzlich jedoch weiterhin Interesse habe.

Ratsherr Lukoschus meint, dass die Stadt sich mit mehreren Projekten bewerben könnte. Der Bedarf für einen Kunstrasenplatz sei laut Aussage von allen Fußballvereinen vorhanden. Zudem läge eine Kostenkalkulation von der SG Hüllstede bereits vor.

Ratsherr Berg ergänzt, dass der Kunstrasenplatz in Westerloy auf einer neu erworbenen Fläche geplant sei, in Hüllstede handele es sich dagegen um eine Sanierung eines bestehenden Sportplatzes.

Ratsher Kroon sagt aus, dass es klare Voraussetzungen für die Teilnahme am Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten gebe. So müsse eine Fachplanung vorliegen. Er wage zu bezweifeln, dass dies für den Bau eines Kunstrasenplatzes in der Kürze der Zeit machbar sei. Zudem spiele der Punkt Nachhaltigkeit eine große Rolle in den Förderrichtlinien.

Für die Investitionsmaßnahmen „Sporthalle Ocholt“ und „Schwimmbad“ sei noch zu klären, ob sie überhaupt der Förderrichtlinien entsprächen. Sollte man von der Priorisierungsliste abrücken, so würde das zu Lasten anderer Projekte gehen. Er halte die Zusage für den Bau eines Kunstrasenplatzes für richtig, allerdings nicht in 2026, sondern in den nächsten Jahren.

Ratsherr Lukoschus gibt zu bedenken, dass der Bau eines Kunstrasenplatzes förderfähig wäre. Bei vielen anderen Projekten sei die Planung noch nicht so weit vorangeschritten. Wenn ein Konzept vorliege, so könnte es eingereicht werden. Es sollte nicht gewartet werden, bis sich wieder eine Fördergelegenheit ergebe.

Ratsfrau Kundt-Bergmann wirft ein, es solle nicht außer Acht gelassen werden, dass die vorbereitende Planung bis zum 15.01.2026 erfolgen könne.

Auf Antrag von Ratsherrn Lukoschus wird die SG Hüllstede gehört.

Herr Sven Frerichs von der SG Hüllstede berichtet, dass der Verein die vorbereitende Planungsphase beendet, die Unterlagen jedoch noch nicht an die Stadt gegeben habe.

Frau Wetenkamp berichtet, dass laut Auskunft der Förderbehörde Projekte bevorzugt würden, die sich bereits in Leistungsphase 3 befänden. Diese Leistungsphase werde bis zum Bewerbungsschluss voraussichtlich nicht erreicht.

Ratsherr Berg schlägt vor, das Sanierungskonzept des Energieberaters für das Schwimmbad für das Bundesprogramm einzureichen. Danach sei im Investitionsbereich Platz für weitere Investitionen.

Ratsherr Kroon ist der Meinung, dass der Fachplaner mit einem konkreten Projekt beauftragt werden sollte. In erster Linie halte er energetische Sanierungsmaßnahmen im Schwimmbad und in Sporthallen für förderfähig.

Frau Wetenkamp gibt zu bedenken, dass das Planungsbüro für die Sanierung des Schwimmbades und der Sporthalle eine Projektskizze erstellen könnte, der Bau eines Kunstrasenplatzes liege nicht in seinem Leistungsportfolio.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion zu einem Beschlussvorschlag zusammen.

Herr Leffers ergänzt, dass eruiert werden könnte, was genau der Begriff Projektskizze in Bezug auf den Kunstrasenbau beinhalte. Beschlüsse könnten ggfs. im Verwaltungsausschuss und Rat gefasst werden.
 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Interessensbekundungsverfahren für das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten teilzunehmen. Hierfür ist das Projekt Hallenbadsanierung vorzunehmen. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die Planungskosten für eine Sanierung des Schwimmbades in noch zu ermittelnder Höhe einzuplanen. Die Teilnahme für weitere Projekte, z.B. Errichtung eines Kunstrasenplatzes, wird in Folgesitzungen thematisiert.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.