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Auszug - 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 24B - vorhabenbezogener Bebauungsplan - Bieder Haustechnik - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0188-01 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 24B - vorhabenbezogener Bebauungsplan - Bieder Haustechnik - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0188
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0188-01 und bittet Frau Abel um weitere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert die Planungsrahmenbedingungen anhand einer PowerPoint-Präsentation und stellt die Abwägungsvorschläge der wesentlichen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, die während der frühzeitigen Beteiligungen eingegangen sind. Stellungnahmen von Privatpersonen seien nicht eingegangen. Der Landkreis Ammerland habe vordringlich Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes vorgebracht, die teilweise berücksichtigt würden, sowie eine flexiblere Festsetzung in Bezug auf die bauliche Nutzung vorgeschlagen. Weiterhin zeigt Frau Abel die konkreten Vorhabenpläne auf und leitet hieraus den Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes ab. Als maximale Gebäudehöhe seien 10,50m vorgesehen. Die Anlieferung und die entsprechenden Fahrbewegungen auf dem Gelände würden vorwiegend im südlichen Bereich der neuen Halle stattfinden; eine Umfahrt im nördlichen Bereich der Halle sei nicht vorgesehen.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um Wortäußerungen.

Herr Leffers antwortet auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel bezüglich der vorzunehmenden Kompensation des Umwelteingriffes, dass die Erstattung der entsprechenden Kosten im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag zu regeln seien.

Auf die Frage von Ratsherrn Rust zur Oberflächenentwässerung, erläutert Frau Abel, dass dieser Belang aufgrund des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes auf die Ebene des Baugenehmigungsverfahrens abgeschichtet werden könne.

Anmerkung der Verwaltung: Die Oberflächenentwässerung wird voraussichtlich über die Schaffung eines Stauraumkanals gedrosselt in die bestehenden Kanäle in die Straßen „Neukamp“ / „Falkenhorst“ angeschlossen.

Ratsherr Cording hinterfragt die Ausgestaltung der Werkstattnutzung.

Frau Abel erklärt, dass keine klassische Produktion stattfinde, sondern hier lediglich einzelne zu verbauende Teile vorbereitet würden.

 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 118. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 24 B  - vorhabenbezogener Bebauungsplan - Bieder Haustechnik - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig