Bürgerinformationssystem

Auszug - Entwidmung von Teilflächen bei Straßen - Ollenflag  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege
TOP: Ö 11
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0282-01 Entwidmung von Teilflächen bei Straßen - Ollenflag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0282
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 17/0282-01 und bittet Herrn Leffers um weitere Ausführungen.

Herr Leffers erläutert das Entwidmungsverfahren und die daraus resultierenden Veränderungen für die Verkehrssicherungspflicht. Demnach würden Teile der Straße Ollenflag nach  einer Entwidmung ihren öffentlich-rechtlichen Charakter verlieren und nur noch als reiner Privatweg (Genossenschaftsweg) betrachtet werden. Dadurch wäre die Stadt nicht mehr unterhaltungspflichtig.

Durch das Flurbereinigungsverfahren „Fintlandsmoor“ sei die Straße vor zwei Jahren aufwendig saniert worden, so dass der Weg insgesamt in einem sehr guten Zustand sei. Dies führe  dazu, dass dieser vermehrt als Abkürzung genutzt werde, sodass regelmäßig Konfliktsituationen beim Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen und PKWs entstünden. Der Weg sei jedoch vordringlich für die Landwirtschaft hergestellt worden.

Aus Sicht der Verwaltung solle das Entwidmungsverfahren weitergeführt werden, da der Ollenflag nur ein geringes Verkehrsaufkommen aufweise und keinerlei allgemeine Verkehrsbedeutung habe.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gerstenkorn verdeutlicht Herr Leffers, dass die Eigentumsverhältnisse des Weges durch das Entwidmungsverfahren nicht verändert würden. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wegegenossenschaft sowohl vor als auch nach dem Entwidmungsverfahren weiterhin Eigentümerin der Straße sei, die Stadt jedoch aus ihrer Verkehrssicherungspflicht entlassen würde. Dies habe auch zur Folge, dass öffentliche Verkehrsschilder nicht mehr aufgestellt werden dürften; private Schilder zur Nutzungsregelung seien jedoch möglich.

Ratsherr Ahrenholtz ist der Ansicht, dass der südliche Teil des Ollenflags von vielen Touristen (Radfahrer/Fußgänger) benutzt werde und teilt mit, dass die UWG gegen eine Entwidmung sei. Er beantragt, die Situation zunächst für weitere zwei Jahre zu betrachten und das Thema anschließend erneut im Fachausschuss aufzugreifen.

Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich im Namen der CDU für die Entwidmung des Ollenflags aus. In diesem Zusammenhang bezieht er sich auf einen bestehenden Auftrag der Politik an die Verwaltung, dass Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung entwidmet werden sollten.

Ratsherr Hamjediers unterstützt die Aussage von Ratsherrn Ahrenholtz und ist zusätzlich der Meinung, eine weitere Abstimmung mit den Landeigentümern zur Konfliktlösung erforderlich sei. 

Ratsherr Schmidt-Berg weist nochmals auf die mögliche Beschilderung als Privatweg hin.

Ratsherr Nee ist ebenfalls der Ansicht, dass man die Verkehrssituation zunächst genau betrachten sollte; hierzu sei eine Verkehrszählung durch den Landkreis Ammerland sinnvoll. Er erklärt weiter, dass, wenn der Ollenflag entwidmet werden sollte, dies zur Folge haben könnte, dass die Ollenharder Straße stärker belastet werde. Sodann schließt er sich dem Antrag von Ratsherrn Ahrenholtz an, die Entwidmung für den Ollenflag vorerst zurückzustellen.

Herr Meinen vertritt dieselbe Sichtweise wie Ratsherr Ahrenholtz und betont die Wichtigkeit des Erhalts der Widmung für den Ollenflag, da dieser auch als touristische Route ausgewiesen wurde.

Ratsherr Gerstenkorn als auch Ratsherr Rowold sind der Ansicht, dass der Ollenflag keine Funktion für den Durchgangsverkehr übernehmen dürfe.

Ratsherr Schmidt-Berg bezieht sich auf die Aussage von Herrn Meinen und teilt mit, dass bei einer Entwidmung die touristische Route ebenfalls angepasst werden würde. Die derzeitige Inanspruchnahme sei nur durch den Ausbau im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens entstanden.

Ratsfrau Hellwig vertritt dieselbe Auffassung wie Herr Meinen, da die Straße für Radfahrer wichtig sei.

Ratsherr Hots stimmt einer Entwidmung zu verbunden mit der Annahme, dass die Stadt sich bei zukünftigen Straßenunterhaltungsmaßnahmen, wie in der Vergangenheit praktiziert, einbringen werde.

Hinweis der Verwaltung: Der offiziell ausgewiesene Radweg nach dem Knotenpunktsystem verläuft über das Gelände der Howieker Wassermühle, nicht jedoch über den südlichen Teil des Ollenflag.

Sodann lässt der stellvertretende Ausschussvorsitzende über den Antrag von Ratsherrn Ahrenholtz abstimmen. Mit 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Antrag auf Rückstellung des Entwidmungsverfahrens für die nächsten zwei Jahre mehrheitlich abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:
Bei der Straße „Ollenflag“ wird die Einziehung gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes mit sofortiger Wirkung aufgrund fehlender Verkehrsbedeutung angeordnet für folgende Teilstrecken:

 

a)      Nördlicher Bereich:
ca. 640m, Sand-/Schotterweg, betroffen ist das Flurstück 12/80 der Flur 60, Gemarkung Westerstede, zwischen dem nördlichen Grenzpunkt des Flurstücks 3/2 der Flur 60, Gemarkung Westerstede, sowie dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 90/5 der Flur 60, Gemarkung Westerstede
 

b)      Südlicher Bereich:
ca. 1.200 m, Asphalt-/Schotterweg, betroffen sind die Flurstücke 12/19, 12/10, 12/9, 56/13 und 152/62 der Flur 60 sowie das Flurstück 181 der Flur 63, Gemarkung Westerstede, zwischen dem nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 62/3 der Flur 61, Gemarkung Westerstede, und dem westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 182 der Flur 63, Gemarkung Westerstede.

 

Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen