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Auszug - Bericht über die praktischen Erfahrungen zum Thema "Gestaltungsregelungen in der Gemeinde Bad Zwischenahn" - Vortrag Carsten Meyer, Bad Zwischenahn  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:10   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0443-01 Bericht über die praktischen Erfahrungen zum Thema "Gestaltungsregelungen in der Gemeinde Bad Zwischenahn" - Vortrag Carsten Meyer, Bad Zwischenahn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Bezüglich:
18/0443
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage Nr. 18/0443-01 und bittet Herrn Meyer von der Gemeinde Bad Zwischenahn um seinen Vortrag. 

Herr Meyer stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die unterschiedlichen Gestaltungsregelungen in der Gemeinde Bad Zwischenahn vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. In seinem Vortrag geht er insbesondere auf die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung und deren abgestuften Geltungsbereiche ein. Als Grundlage hierfür wurde eine ausführliche Bestandsanalyse der Baustil-Typen durchgeführt und wesentliche Gestaltungsmerkmale der Gebäude zusammen mit dem Planungsbüro NWP, dem Landkreis und der Denkmalschutzbehörde, herausgearbeitet. Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung sei u.a. der Abriss und die Errichtung eines Gebäudes zustimmungspflichtig und somit müsste vorher mit der Gemeinde gesprochen werden. Dadurch habe man die Gelegenheit, frühzeitig auf die konkrete Objektplanung einzuwirken. Die Gemeinde habe sich entschieden, eine Gestaltungssatzung mit konkreten Regelungen und eine entsprechende Gestaltungsfibel, die Vorschläge zu Gebäudestrukturen und Dächern, zu Fassaden und Fenstern, Vordächern und Freiflächen auflistet, zu verfassen. Beispielhaft nennt Herr Meyer die Regelung, dass sog. Staffelgeschosse nicht entlang der Ortsdurchfahrten, sondern lediglich in den nicht wahrnehmbaren hinteren Grundstücksbereichen zulässig seien. Weiter würden maximale Fassadenbreiten von 25,00m und vertikale Fassadengliederungen festgeschrieben. Von Seiten der Entwurfsverfasser von Bauvorlagen würden die Gestaltungsregelungen durchaus positiv aufgenommen, da konkrete Argumentationshilfen gegenüber den jeweiligen Investoren geliefert würden. Die baugestalterische Beratung der Gemeindeverwaltung könne nunmehr objektiver und sachlicher erfolgen. Jedoch habe sich der tatsächliche Beratungsaufwand deutlich erhöht. Darüber hinaus erläutert Herr Meyer das sog. Dichtekonzept der Gemeinde, das die bauliche Ausnutzung der Grundstücke regelt und eine übermäßige Versiegelung verhindere. So werden Aussagen zu Mindestgrundstücksgrößen je Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und entsprechende Begrünungen aufgeführt. Zuletzt führt Herr Meyer an, dass die Gemeinde schon in früheren Jahren die Geschossigkeiten analysiert und teilweise auch reduziert habe. Ebenfalls sei, um das Wohnen im Innenstadtbereich zu stärken, die Art der baulichen Nutzung vom Kerngebiet in ein Mischgebiet geändert worden. 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich im Namen der Ausschussmitglieder für den informativen Vortrag und bittet um Nachfragen seitens der Ausschussmitglieder.

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes antwortet Herr Meyer, dass die Gestaltungsregelungen bei der Bevölkerung positiv aufgenommen wurden; der Vorwurf, lediglich eine Bauverhinderung zu betreiben, würde nicht geäußert. Vielmehr könne mithilfe der Regelungen ein gemeinsamer Weg aller Beteiligter beschritten werden.

Zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung sind die Gestaltungssatzung und die Gestaltungsfibel als Anlage beigefügt. 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Vortrag Gestaltung (2957 KB)      
Anlage 1 2 Gestaltungssatzung_Fibel_Broschuere (2937 KB)