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Auszug - Bericht über die Erstellung der Raumkonzepte für die Schulen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über die Erstellung der Raumkonzepte für die Schulen. Diese ist in der Anlage beigefügt.

Ratsfrau Beeken dankt der Verwaltung für die umfangreiche Ausarbeitung. Diese sei eine gute Grundlage für die weitere Diskussion in den Fraktionen, wie in der Zukunft weiter verfahren werden solle.

Auch Ratsherr Kroon dankt für die Ausarbeitung der Verwaltung. Der Ausschuss habe ein Raumkonzept aus gutem Grund als Planungsgrundlage angefordert. Insbesondere die aktuelle Nachrichtenlage zeige die besondere Thematik der Inklusion. Er berichtet von einer Klageschrift von 59 Grundschulschulleitern aus Frankfurt in Hessen an den dortigen Minister, die die zum Teil untragbaren Verhältnisse in den Grundschulklassen anprangern würde. So könne ca. 1/3 der Kinder einer 25-köpfigen Klasse kein Deutsch, ca. 8 Kinder seien verhaltensauffällig. Dazu kämen traumatisierte Flüchtlingskinder, hochbegabte Kinder sowie ein Inklusionskind, das besondere Förderung bedürfe. Auf der Strecke blieben die restlichen unauffälligen „normalen“ Kinder, für die die Lehrer jedoch keine Zeit mehr hätten. Dies zeige deutlich, dass sich die Anforderungen an die Schulen im pädagogischen Bereich in den vergangenen Jahren stark verändert hätten. Das Schulpersonal leide unter dieser Situation. So sei neben den räumlichen Vorgaben auch die personelle Situation zu betrachten. Westerstede sei sicherlich nicht mit Frankfurt zu vergleichen, aber man müsse auch hier vor Ort auf die Problematik, die sich durch die Anforderungen der Inklusion ergeben, entsprechend eingehen. Welche pädagogischen Anforderungen in Zukunft auf die Schulen zukämen, könnte nur von den Schulen selbst beantwortet werden. Hier seien die Grundschulen, die RDS sowie das Gymnasium entsprechend zu befragen. Er sehe die Notwendigkeit eines „Zwischenschrittes“ vor den Entscheidungen, die in der Herbst-Sitzung getroffen werden sollen. Die Schulleiter sollten Konzepte zu den pädagogischen Anforderungen erarbeiten und darstellen, welche Bedarfe für die Umsetzung erforderlich seien. Auch die jeweiligen örtlichen Begebenheiten in den Schulen sollten Berücksichtigung finden. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten müssten auch für Inklusion geeignet sein. Wichtig sei, dass die örtlichen Bedingungen mit den pädagogischen Anforderungen zusammenpassen.

Er stelle daher den Antrag, in einer zusätzlichen Schulausschusssitzung vor den Ferien die pädagogischen Konzepte und die notwendigen Bedarfe der Schulen vorgetragen zu bekommen.

Er halte es auch für sinnvoll, wenn ein externer Berater einen Blick von außen auf die Situation werfe. Aus der NWZ habe er entnommen, dass die Gemeinde Apen diesen Weg gegangen sei. Vielleicht könne Frau Siefert von der Gemeinde Apen dazu etwas berichten. Er halte eine Entscheidung über eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen in der Herbst-Sitzung nur für möglich, wenn zuvor diese zusätzlichen Informationen vorlägen.

Frau Siefert berichtet, dass in der letzten Schulausschusssitzung der Gemeinde Apen über den Einsatz eines externen Beraters hauptsächlich hinsichtlich der dortigen Mensaproblematik diskutiert worden sei. In diesen Zusammenhang habe man auch darüber beraten, für den Fall, dass die Schulen sowieso von außen begutachtet würden, auch gleich den Bereich Inklusion mit aufzunehmen, um Planungssicherheit für die anstehenden Aufgaben zu erhalten. Hier stünde man aber erst ganz am Anfang der Planungen. Vorstellen könne man sich zum Beispiel einen Architektenwettbewerb. Es seien aber noch keine entsprechenden Aufträge beschlossen oder vergeben worden.

Ratsherr Harms hält die Schulen für gut ausgestattet. Was künftig noch benötigt werde, sei nach dem Bedarf auszurichten. Hier sollte der Verwaltung zugetraut werden, dass diese den erforderlichen Bedarf in Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft und den Schulleitungen auch entsprechend feststellen werde. Die Politik sollte sich aus den Einzelforderungen der Schulen heraushalten. Auch die Erforderlichkeit eines externen Beraters sollte von der Verwaltung beurteilt werden. Wenn die Verwaltung einen entsprechenden Bedarfsplan vorgelegt habe, könne dieser von Ausschuss hinterfragt werden. Zu den Ausführungen von Frau Pottek fragt er an, ob nicht die vorhandenen Klassenräumen in der Zeit in der diese nicht von der Stammklasse belegt seien, anderweitig genutzt werden könnten, z. B. für Gruppenarbeit.

Frau Pottek antwortet, dass dies durchaus bereits so gehandhabt werde, an der RDS z. B. durch das Kurssystem. Auch beim Gymnasium werde bereits geschaut, wann welcher Raum frei sei, um diesen dann anderweitig nutzen zu können. Dies stoße aber auch an Grenzen, wenn z. B. durch Erkrankungen in der Lehrerschaft die Stammklasse statt im Fachunterrichtsraum doch im eigenen Klassenraum unterrichtet werden müsse. Daher benötige man einen gewissen „Puffer“ um auch auf solche Situationen reagieren zu können.

Ratsfrau Schmidt merkt dazu an, dass nicht immer alle Kinder in der Stammklasse unterrichtet würden. Durch das Kurssystem sowie Förderunterricht ergebe sich automatisch ein höherer Raumbedarf. Zusätzlich brauche man für den Bereich Inklusion ebenfalls einen gewissen „Puffer“ an Raumkapazitäten. Hier halte sie den von der Verwaltung genannten Rahmen von 20 % für zu gering. Daher sei es sinnvoll, die Schulleiter zu den benötigten Kapazitäten für das pädagogische Konzept der Schule zu befragen. Erst dann könne man feststellen, ob das vorhandene Raumangebot ausreichend sei. Auch müsse man bedenken, dass nicht jeder Klassenraum für jede Unterrichtsart, wie z. B. Ganztagsbeschulung, geeignet sei. Zudem sei noch nicht auf die erforderliche Größe eines Raumes wie z. B. für Förderunterricht eingegangen worden. Auch dies spiele eine große Rolle bei den zukünftigen Planungen. Die während der Schulbereisung an der RDS besichtigten Förderräume seien nach den Ausführungen des Schulleiters zu klein, um dort einen vernünftigen Unterricht durchzuführen.

Ratsherr Harms spricht sich dafür aus, sich nicht zu sehr an der Anzahl der Räume festzuklammern. Er stelle sich die Frage, ob es wirklich erforderlich sei, dass jede Lerngruppe einen eigenen Raum zur Verfügungen habe. Könnten nicht auch mehrere Kleingruppen in einem Klassenraum gemeinsam arbeiten?

Ratsfrau Welter hält den Vorschlag des Ratsherrn Kroon für vernünftig. Ohne Angaben zum Bedarf für Inklusion und pädagogischen Anforderungen sei eine Entscheidung nicht möglich.

Ratsfrau Müller führt aus, dass das gut aufgebaute Förderschulsystem leider auslaufe. Die Voraussetzungen für inklusive Beschulung könne jedoch nicht ad hoc für alle Schulen gleichermaßen geschaffen werden. Dafür reichten auch die vom Land pauschal zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus. Hier müsse der vorhandene Bedarf festgestellt und dann nach und nach umgesetzt werden.

Ratsfrau Beeken unterstützt die Forderung von Ratsherrn Kroon, zusätzliche Gespräche mit den Schulleitungen zu führen. Neben den jetzt von der Verwaltung vorgestellten Zahlen würden weitere Angaben zu pädagogischen Konzepten und Bedarfen vor Ort benötigt.

Ratsherr Kroon erläutert noch einmal die Ziele, die durch seinen gestellten Antrag, den er als Arbeitsauftrag an die Verwaltung sehe, erreicht werden sollen.

Ratsherr Harms richtet die Frage an die Verwaltung, ob dieser Arbeitsauftrag überhaupt bis zu den Sommerferien leistbar sei.

Laut Frau Pottek ist die nächste Sitzung für den 21.08.2017 geplant. Eine zusätzliche Sitzung vor den in diesem Jahr bereits im Juni beginnenden Sommerferien vorzubereiten halte sie für zu kurzfristig. Eventuell könne man eine zusätzliche Sitzung im Herbst anberaumen.

Ratsherr Kroon führt aus, dass er nicht auf eine weitere Sitzung des Ausschusses bis zum Sommer bestehe. Wenn die Ausarbeitung mehr Zeit brauche, sei auch eine Sitzung im Herbst in Ordnung. Wichtig sei nur, dass eine solche Sitzung stattfinden müsse, bevor man weitergehende Entscheidungen treffen könne.

Ratsherr Nee spricht sich dafür aus, den Schulen für die Ausarbeitung genügend Zeit zu geben. Es helfe nicht, wenn Konzepte mit „heißer Nadel“ gestrickt würden müssten. Er hätte sich einen Erhalt der Förderschulen gewünscht. Den betroffenen Kindern werde mit der Schließung kein Gefallen getan. Die Belastungen für die Schulen seien zu hoch.

Nach Meinung von Frau Böhlken sei es sicherlich wünschenswert noch abzuwarten, aber die entsprechenden Kinder müssten ja bereits jetzt beschult werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten würden dringend benötigt. Für lange Entscheidungsprozesse sei keine Zeit vorhanden.

Ratsherr Harms gibt zu bedenken, dass die Stadt die erforderlichen Haushaltsmittel ja auch zur Verfügung haben müsse. Selbst wenn der Ausschuss über Maßnahmen beschließen würde, hieße dies ja nicht, dass diese dann auch sofort ausgeführt werden könnten. Er sei daher dafür, die Thematik behutsam anzugehen. Die Schulen sollten ihre Konzepte erstellen, damit die Verwaltung den benötigten Bedarf feststellen könne. Der Ausschuss müsse dann entscheiden, welche Mittel in die Haushaltsplanung eingestellt werden sollen.

Herr Rayner stellt klar, dass ohne entsprechende Konzepte nicht geplant werden könne, welcher Raumbedarf für die Umsetzung inklusiver Beschulung notwendig sei. Es könne aber derzeit niemand die Frage beantworten, wie Inklusion in den Schulen konzeptionell und räumlich zu gestalten sei. Es gebe bislang keinerlei Vorgaben oder Richtlinien. Daher seien aus seiner Sicht die Grundschulen, die Oberschule und das Gymnasium schlichtweg damit überfordert, bis zum Herbst oder bis zum Ende des Jahres entsprechende Konzepte zu erstellen. Eventuell sei eine Aussage für die nächsten 1 bis 2 Jahre möglich, jedoch nicht für einen längerfristigen Zeitraum. 

Sodann lässt die Ausschussvorsitzende über den Antrag des Ratsherrn Kroon abstimmen.  

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, von den Schulleitungen pädagogische Konzepte und eine Aufstellung über den hierfür benötigten Raumbedarf erarbeiten zu lassen und diese in einer zusätzlichen Ausschusssitzung im Herbst vorzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:


Dem Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 7 (2655 KB)