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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 20/0773-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Anlass der Planung, die Planungsrahmenbedingungen sowie den Ursprungsbebauungsplan vor. Der rechtskräftige Bebauungsplan setze eine zweigeschossige Bauweise fest. Für die Verwirklichung eines Bauvorhabens sei die Änderung der Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse erforderlich; gleichzeitig werde die maximale Gebäudehöhe auf 12,50m begrenzt. Die Bestandsgebäude, u.a. das Gebäude der Telekom, wiesen ähnliche Höhen auf, sodass sich das neue Gebäude künftig in die Umgebung einfügen werde. Es sei beabsichtigt, den Bebauungsplan lediglich textlich zu ändern; alle übrigen Festsetzungen, insbesondere die überbaubare Fläche, blieben unberührt. Weiterhin stellt sie die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Seitens des Landkreises wurde die Konkretisierung der Anwendung der neuen Baunutzungsverordnung angeregt. In der Begründung werde auf diese Anwendung näher eingegangen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14a, 6. Änderung, Ortskern Westerstede – Gewerbegebiet Eichendorffstraße – textliche Änderung im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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