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Auszug - Beschluss über den Jahresabschluss 2017, der Entlastung des Bürgermeisters sowie der Ergebnisverwendung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 4
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0835 Beschluss über den Jahresabschluss 2017, der Entlastung des Bürgermeisters sowie der Ergebnisverwendung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, bittet Kämmerer Busch unter Verweis auf die Beschlussvorlage-Nr. 20/0835 um eine kurze Erläuterung.

Kämmerer Busch erklärt, dass die Stadt Westerstede gem. § 128 NKomVG verpflichtet sei, für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft darzustellen sei.

Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 würden nun vorliegen. Diese seien den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aufgestellt worden, was vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland im Prüfungsbericht (S. 27) bestätigt worden sei.

Im Haushaltsjahr 2017 habe die Stadt Westerstede ein erfreuliches Ergebnis erzielt. Der Überschuss betrage rund 1.800.000,00 €. Dies sei unter anderem durch Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und Minderausgaben im Bereich der Sach- und Dienstleistungen zu verzeichnen.
Das ordentliche Ergebnis beinhalte ebenfalls einen Fehlbetrag der unselbstständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 7.732,16 €. Dieses Defizit könne mit den Überschüssen der Stiftung aus den Vorjahren verrechnet werden. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede werde der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Somit erhöhe sich der Bestand der ordentlichen Überschussrücklagen auf 15.748.907,00 €.
Bezüglich der  Prüfungsfeststellungen verweist Kämmerer Busch auf die Stellungnahme von Bürgermeister Rösner. Gegen eine Entlastung des Bürgermeisters Rösner würden keine Anhaltspunkte vorliegen.
Der außerordentlich Überschuss der Stadt Westerstede betrage rund 1,1 Mio. €. Dieser wurde der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Die außerordentliche Überschussrücklage erhöhe sich damit auf rund 5,6 Mio. €.

Ratsherr Kroon stellt dar, dass der Rückblick auf das Haushaltsjahr 2017 erfreulich sei. Es sei ein tolles Ergebnis erzielt worden und die Steuerquote sowie die Zinslastquote würden sich positiv entwickeln.  Die SPD stelle ihre Zustimmung in Aussicht.

Ratsherr Harms lobt Kämmerer Busch für die geleistete Arbeit. Die Stadt Westerstede sei in der Bearbeitung schneller als andere Gemeinden des Landkreises Ammerland. Er erhoffe sich, dass dies so beibehalten werden könne.
Weiterhin führt Ratsherr Harms auf, dass in der Bilanz ein Fehler sei. Die Bilanzsumme von 2017 stimme nicht mit dem Anfangsbestand der Bilanz  2018 überein.

In den vergangenen Jahren habe es eine unterschiedliche Auffassung zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerei bzgl. des Ausweises der unselbständigen Jasper-Hochkamp-Stiftung im Jahresabschluss gegeben. Diese unterschiedliche Auffassung war auch Gegenstand der Prüfungsfeststellungen in den vergangenen Jahren. Das Land Niedersachsen hat wiederrum durch eine Anpassung des Produkt- u. Kontenrahmens Klarheit in diese Thematik gebracht, so dass ab 2018 die Stiftung in der Stadtbilanz in jeder Bilanzposition mit einem sogenannten „Davon-Vermerk“ zusätzlich abgebildet wird. Auf Grund dieser Anpassung war auch eine Anpassung des gesamten Berichtswesens notwendig. Eine Trennung zwischen altem Berichtswesen 2017 und neuem (angepassten) Berichtswesen 2018 war technisch nicht ohne weiteres möglich, so dass dieser Mangel in der Bilanzidentität einmalig aufgetreten sei. Künftig werde selbstverständlich auch der Grundsatz der Bilanzidentität gewahrt bleiben.


Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, spricht ebenfalls einen Dank an Kämmerer Busch sowie sein Team für die geleistete Arbeit aus und verweist auf den Beschlussvorschlag.
 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:
1) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig