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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 7.5.2
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0924 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken verweist auf den Tagesordnungspunkt 4.1.2 der Verwaltungsausschusssitzung vom 08.12.2020.

Wortmeldungen erfolgen keine. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 

 


Beschluss:

Im Kindergartenjahr 2020/21 wird auf die Erhebung von Kitabeiträgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer einer angeordneten oder einrichtungsbedingten Voll- oder Teilschließung während der Corona-Pandemie verzichtet, soweit diese die Dauer von mehr als zusammenhängend 5 Betreuungs­tagen übersteigt. Die Gebühr wird dann pro Woche um ¼ des festgesetzten Elternbeitrages reduziert.
 

 


Abstimmungsergebnis:


-einstimmig-