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Auszug - 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 118 Sondergebiet Erlebnishof - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0011 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 118 Sondergebiet Erlebnishof - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 16/0011 und bittet Frau Abel, um die Vorstellung der Abwägungsvorschläge.

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor. Insbesondere geht sie auf die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, die Anregungen zu den textlichen Festsetzungen bezüglich der Verkaufsflächen und Sortimente hatte, ein. Entsprechend wurde die betroffene Festsetzung ergänzt und Sortimente konkret festgesetzt.

Herr Bürgermeister Groß beschreibt kurz das Projekt „Landerlebnis Janßen“ und bekräftigt den überregionalen Charakter sowie die Strahlkraft des Erlebnishofes für das Ammerland. Das Vorhaben sollte weiterhin positiv begleitet werden.

Ratsherr Rowold begrüßt die positive Entwicklung des brachliegenden Grundstückes, vermisse jedoch ausgewiesene Busstellplätze.

Herr Leffers führt aus, dass außerhalb des Plangebietes entlang des Seghorner Weges Busparkplätze und ein Wendeplatz zur Verfügung stünden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel zur prognostizierten Anzahl der Besucher berichtet Herr Bürgermeister Groß, dass das Konzept für alle Beteiligten Neuland sei und dem Betreiber eine Findungsphase zugestanden werden sollte.

Ratsherr Kroon merkt an, dass die Vorgaben im Bebauungsplan zu den Sortimenten seines Erachtens richtig seien. Die Verkehrssituation könne später bedarfsgerecht geregelt werden.

Frau Leibe ergänzt, dass sie konkretere textliche Festsetzungen zu Spielgeräten, die einen Lernerfolg für Kinder mit sich bringen, vermisse.

Herr Hinrichs erläutert daraufhin, dass der Bebauungsplan lediglich einen Rahmen gebe, in dem der Betreiber selbst die Art der Spielgeräte wählen könne.

 

Sodann fasst der Ausschussvorsitzende die Diskussion kurz zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Dem Verwaltungsausschuss wird einstimmig vorgeschlagen:

 


Beschluss:
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 108. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 118 – Sondergebiet Erlebnishof - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).