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Auszug - 104. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 106 A Gewerbegebiet Westerstede-West - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0012 104. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 106 A Gewerbegebiet Westerstede-West - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 16/0012 und bittet Herrn Hinrichs zunächst um einleitende Worte sowie anschließend Herrn Mosebach, Planungsbüro Diekmann&Mosebach, Rastede, um die Vorstellung der Abwägungsvorschläge.

Herr Hinrichs weist darauf hin, dass in einem Abstimmungsgespräch mit dem Landkreises, der Stadt und der Gutachterin Frau Sobotta, Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, die Stellungnahme der IHK zur Raumverträglichkeit des Reitsportfachmarktes sowie ein Schreiben der oberen Landesplanungsbehörde, das direkt an den Landkreis als untere Landesplanungsbehörde gerichtet war, näher besprochen wurden. Im Ergebnis trage der Landkreis Ammerland, als zuständige Genehmigungsbehörde der Flächennutzungsplanänderung, die atypische Fallgestaltung in Bezug auf das Warensortiment und dem Betriebstyp weiterhin mit. Die betriebliche Atypik müsse noch weiter gutachterlich herausgestellt und die textlichen Festsetzungen dementsprechend angepasst werden.

Herr Mosebach stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor. Dabei geht er insbesondere auf die strategische Ausrichtung des Gewerbegebietes und Sondergebietes sowie auf die vorgenannte Atypik der Fallgestaltung des Reitsportfachmarktes ein. Aufgrund der Stellungnahmen von Privatpersonen, des Ortsbürgervereins und der Behörden seien die Pläne angepasst worden. So werde die bisherige Eingrünung auf 15m bis 20m Tiefe als öffentlicher Grünstreifen zum Dorf und in die Landschaft verbreitert, das nachrichtlich übernommene Überschwemmungsgebiet als öffentliche Grünfläche festgesetzt und eine weitere Konkretisierung der Regenrückhalteflächen vorgenommen. Der verkehrliche Knotenpunkt werde durch die Einplanung eines Kreisverkehres baulich neu geregelt und der künftige Rad- und Fußweg straßenbegleitend hinter den überwiegend als zu erhaltend festgesetzten Bäumen geführt.

Ratsherr Rösner hinterfragt die konkrete Ansiedlungsbereitschaft des Reitsportfachmarktes sowie die Erschließungsmöglichkeit beider Plangebiete durch den Kreisverkehr.

Herr Leffers antwortet daraufhin, dass der Kontakt mit dem Geschäftsführer des Reitsportfachmarktes seit 2014 bestehe und die Ansiedlung aufgrund der geografischen Vorteile seit dem nicht infrage gestellt wurde; die Bauausführung werde aus Firmensicht für 2018 angestrebt. Sollte sich der Fachmarkt dennoch nicht ansiedeln, könne der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Der Kreisverkehr erschließe beide Gewerbegebiete.

Ratsherr Rust sieht die Vorzüge des Standortes, gibt jedoch die grundsätzliche Notwendigkeit der Überformung des „Landschaftsfensters“ und der schützenswerten Natur zu Bedenken. Seiner meiner Meinung nach wurde bei einer Versammlung zum Bebauungsplan Nr. 106 – Logistikzentrum Westerstede-West – dem Dorf als Kompromiss zugestanden, dass keine weitere gewerbliche Entwicklung Richtung Hollwege vorgesehen sei. Weiterhin sei die Fläche aufgrund der vorzunehmenden Aufhöhung und des Bodenaustausches nicht wirtschaftlich nutzbar und somit relativ unverkäuflich. 
Sodann stellt er den Antrag, die vorliegenden Planungen zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 106A – Gewerbegebiet Westerstede-West- bis zur endgültigen Klärung der Belange des Landschaftsbildes und der Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zurückzustellen.

Herr Leffers bestätigt das etwas niedrigere Höhenniveau und die damit verbundene Aufhöhung der Flächen. Die Ausmaße der Aufhöhung seien jedoch bei der individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung der Bauvorhaben vertretbar, zumal es auch anderenorts unumgänglich sei, Boden auszutauschen und das Grundstück aufzuhöhen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe der Geländeoberkante von 6m N.N. wurde vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 106 übernommen und beinhalte einen gewissen Ungenauigkeits- und Sicherheitsfaktor der damaligen Berechnungen, da konkrete Berechnungen damals noch nicht vorlagen.

Ratsherr Töpfel hebt die festgesetzte Erhaltung der straßenbegleitenden Bäume hervor, ergänzt jedoch, dass nicht nur diese, sondern auch die Gesamtkulisse inklusive der schützenswerten Bäkenniederung erhaltenswert sei und hinterfragt die Lage im Hochwasserrisikogebiet. Weiterhin stellt er die Problematik des landwirtschaftlichen Flächendrucks und der Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen ausführlich heraus.  

Herr Hinrichs erläutert, dass die Begrifflichkeiten des Hochwasserschutzes und der Hochwasserrisikogebiete zu trennen seien. Die Belange des Hochwasserschutzes wurden im Bebauungsplan Nr. 106A behandelt und in der vorliegenden Planung durch die Übernahme der Überschwemmungsfläche berücksichtigt. Hochwasserrisikogebiete seien demgegenüber Gebiete, in denen nur eine sehr niedrige Hochwasserwahrscheinlichkeit bei Extremereignissen bestehe und sämtliche Schutzbauwerke ausfielen. Der Vermerk von Risikogebieten habe allein informativen Charakter. Die Ausweisung dieser Gebiete betreffe große Teile des Stadtgebietes.

Herr Leffers ergänzt, dass die betreffende Fläche derzeit mit einer Mutterkuhhaltung extensiv bewirtschaftet werde. Bei Kaufverhandlungen würden stets mit den Verkäufern bzw. Pächtern Gespräche über landwirtschaftliche Ersatzflächen geführt,  in diesem Fall sei eine Ersatzfläche von der Stadt bereits gestellt worden.

Ratsherr Kroon bestätigt die grundsätzliche Zielrichtung der Planung. Die Ausweisung von Gewerbegebieten und die damit verbundenen positiven Auswirkungen auf den städtischen Haushalt müsse weiter verfolgt werden. Die erarbeiteten Maßnahmen zur landschaftsschützenden Gewerbeentwicklung  stellten gute Kompromisse dar.

Für die Gruppe CDU/FDP/Rowold stellt Ratsherr Schmidt-Berg ebenfalls die positive Planung heraus. Die geografische Lage des Gewerbegebietes mit direktem Anschluss an die Autobahn sei als wichtiger Standortfaktor für eine Gewerbeentwicklung anzuführen, die immerhin ein wichtiges finanzielles Standbein für Westerstede sei.

Ratsherr Drieling unterstützt die Aussagen seiner beiden Vorredner und fügt hinzu, dass die Überplanung der landwirtschaftlichen Fläche zwar grundsätzlich bedauerlich sei, aber jede Planung mit Verlust an Fläche einherginge. Aufgrund der großzügigen Grün- und Anpflanzfläche stelle die Planung jedoch einen vernünftigen Abschluss zum Dorf dar.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion kurz zusammen und lässt sodann über den Antrag von Ratsherrn Rust über die Zurückstellung der Planung abstimmen.

Mit zwei Ja-Stimmen und einer Enthaltung wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.


Weiterhin lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dem Verwaltungsausschuss wird mit drei Nein-Stimmen mehrheitlich vorgeschlagen:

 


Beschluss:

Der Geltungsbereich der Planung wird um Flächen entlang der ‚Liebfrauenstraße‘ erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 104. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 106 A Gewerbegebiet Westerstede-West - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).