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Auszug - Antrag des Ratsherrn Lukoschus auf Aufhebung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0922-01 Antrag des Ratsherrn Lukoschus auf Aufhebung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
20/0922
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Kroon erklärt, dass das Thema in zwei Arbeitskreisen intensiv bearbeitet wurde und man eine gute Lösung erarbeitet habe.

Frau Pottek bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit in den Arbeitskreissitzungen. Die Verwaltung habe geprüft, in welchen Kitas die Möglichkeit bestehe Sonderöffnungszeiten anzubieten. In der ersten Sitzung sei der Arbeitskreis über alle aktuellen Stundenkontingente und Öffnungszeiten der Einrichtungen sowie eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten pro Betreuungsstunde informiert worden. Die Verwaltung sei sodann beauftragt worden, anhand der aktuellen Anmeldezahlen den voraussichtlichen Bedarf an Sonderöffnungszeiten zu ermitteln und unter Berücksichtigung der zu erwartenden KiTaG-Änderungen sowie der zur Verfügung stehenden Personal­ressource einen Vorschlag für eine Änderung der Aufnahmesatzung hinsichtlich der Gewährung von Sonderöffnungszeiten zu erarbeiten. Dies habe einige Zeit in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte habe die Verwaltung dem Arbeitskreis in seiner zweiten Sitzung die vorliegende Änderungssatzung vorgeschlagen, die neben redaktionellen Änderungen insbesondere eine Neufassung des § 7 Abs. 3 sowie die Betreuungszeiten der jeweiligen Einrichtungen in einer gesonderten Anlage beinhaltet. Im Arbeitskreis habe sodann die einhellige Meinung bestanden, Sonderöffnungszeiten grundsätzlich ab einem Bedarf von 5 Kindern vorzuhalten, hier jedoch Ausnahmen zuzulassen, um das Angebot im Stadtgebiet gleichmäßiger zu verteilen. Diese Ausnahme gelte, wenn keine räumliche Nähe zu einer anderen Kindertagesstätte besteht, die entsprechende Zeiten anbietet, und sofern die räumlichen sowie personellen Kapazitäten dies zulassen. Damit könnten sowohl frühe und späte Sonderöffnungszeiten in der Kita in Ocholt angeboten werden.

Ratsfrau Ackermann sagt, dass sie die Arbeit im Arbeitskreis als positiv empfunden habe. Es müsse möglich sein, entsprechende Sonderöffnungszeiten auch in den Außenbereichen anzubieten. Man habe letztlich ein gutes Resultat in dem Arbeitskreis erreicht.

Ratsfrau Beeken spricht ihren Dank an die Mitglieder des Arbeitskreises für die gute Lösung aus. Weiterhin möchte sie wissen, ob die in der Vergangenheit aufgenommenen Gespräche mit dem Verein Lichtblick e. V. noch weitergeführt werden.

Frau Pottek antwortet, dass weiterhin Gespräche mit dem Verein Lichtblick e. V. geführt würden, diese jedoch die befragten Zeiten bisher nicht anbieten könnten

Ratsfrau Welter bestätigt als Mitglied des Arbeitskreises die gute Zusammenarbeit. Man habe eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden. Den Ocholter Eltern werde damit geholfen.

Ratsfrau Finke erklärt Ihre Zustimmung zu dem Vorschlag. Sie erkundigt sich weiterhin, ob es möglich sei, dass Protokoll dieser Sitzung an die Ratsmitglieder zu verteilen.

Die Protokolle beider Arbeitskreissitzungen sind als Anlage beigefügt.

Ratsfrau Schmidt fragt, da der Bedarf ab 5 Kindern gelte, ob Eltern ihre Kinder monatlich an- und abmelden müssten oder für ein Jahr im Voraus verbindlich anmelden bzw. abmelden könnten.

Frau Pottek erklärt, dass man nach der neuen Aufnahmesatzung Sonderöffnungszeiten bei einem veränderten Bedarf einen Monat im Voraus an- und abmelden müsse, wobei dies nicht für die Monate Juni und Juli gelte.

Ratsfrau Schmidt bittet weiterhin um Erklärung der Finanzierbarkeit, da entsprechende Mittel im Haushalt nicht zur Verfügung stünden.

Frau Pottek antwortet, dass man für das Anbieten von Sonderöffnungszeiten einen Personalkostenzuschuss erhalte. Trotzdem würde ein Defizit von ca. 7.300,00 € im Haushalt bestehen bleiben. Für dieses Jahr könne man das anteilige Defizit aus dem Gesamtbudget 220 decken, für die kommenden Jahre müsste es zusätzlich im Haushalt eingeplant werden.

Ratsherr Drieling zeigt sich erfreut über die schnelle und gute Lösung die im Arbeitskreis entwickelt wurde. Es werde nun ein gutes Gesamtkonzept in Bezug auf die Betreuungszeiten geboten.
 

 


Beschluss:

Die anliegende Änderung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tagesein­richtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung vom 01.08.2021 beschlossen.


 

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig