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Ausschussvorsitzender Neumann verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1028. Herr Krieger berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation über den Sachstandsbericht der Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf der Ebene der Stadtverwaltung als Gefahrenabwehrbehörde. Die PowerPoint-Präsentation ist als Anlage beigefügt (Anlage 2). Es wird auf die anliegende Präsentation verwiesen. Im Anschluss der Präsentation fragt Ratsherr Meinen, welche derzeitigen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich laut der Corona-Verordnung gelten würden. Herr Krieger erläutert, dass aufgrund der derzeitigen niedrigen Inzidenz von unter 35 sich maximal 10 Personen aus 3 Haushalten treffen dürften und verweist auf die Ausnahme innerhalb einer Feier in einem Gastronomiebetrieb, wo sich unter gewissen Umständen, unter anderem unter Einhaltung des Abstandes, maximal 100 Personen treffen dürften. Frau Hinrichs fügt hinzu, dass es auch eine Ausnahme bei Kindergeburtstagen gäbe sowie dass sich das Testangebot der Stadt Westerstede innerhalb des Testzentrums nun sehr variieren könne. Dies sei eine Folge der neuen Verordnung, welche vorschreibt, bei welchem Inzidenzwert ein Test überhaupt noch von Nöten sei. Hier seien bei Inzidenzen unter 35 kaum noch Tests mit Ausnahme der Beherbergung nötig. Abschließend bedankt sich Ausschussvorsitzender Neumann zunächst bei Herrn Krieger für seinen Vortrag, dann allgemein der ganzen Verwaltung für die gute Leistung, welche während dieser schwierigen Pandemie erbracht worden sei.
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