Bürgerinformationssystem

Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Frau Haase berichtet, dass die Ferienbetreuung in diesem Jahr neu aufgestellt worden sei. Dies habe in Zusammenarbeit mit dem Jugendwerk der AWO, sowie des blauen Elefanten des Kinderschutzbundes stattgefunden. Die Ferienbetreuung der AWO in den Sommerferien habe man aufgrund der geringen Teilnehmerzahl absagen müssen. Insgesamt habe es hier nur vier Anmeldungen gegeben. Die Betreuung der vier Kinder habe man stattdessen zum Kinderschutzbund des blauen Elefanten verlagert. Pro Woche seien dort daher 25 Kinder betreut worden. In den Herbstferien gebe es bessere Anmeldezahlen. Beim Kinderschutzbund lägen diese bei 27 Kindern und bei dem Kinderschutzbund der AWO bei zehn Kindern. Frau Haase stellt fest, dass der Bedarf insgesamt nicht so groß sei, wie zunächst angenommen worden wäre.
Weiter geht Frau Haase auf die aktuelle Situation bezüglich der Schutzsuchenden ein. Im August 2021 habe es hier eine neue Quote gegeben. Innerhalb von zwölf Monaten solle man in Westerstede insgesamt 71 Schutzsuchende unterbringen. Frau Haase berichtet, dass es nach aktuellem Stand genügend Kapazitäten hierfür gebe und die Unterbringung daher kein Problem darstellen solle.

Ausschussvorsitzender Kroon bittet um Wortmeldungen zum Bericht.

Ratsfrau Beeken fragt nach, ob einige Eltern vom Trägerwechsel enttäuscht gewesen seien.

Frau Haase teilt mit, dass die Resonanz zum Trägerwechsel positiv gewesen sei. Jedoch sei von einigen Eltern bemängelt worden, dass die Betreuung mit wöchentlich 97,00 EUR zu teuer sei.

Ratsherr Schmidt-Berg erkundigt sich, wie sich die Unterbringung der Schutzsuchenden gestalte.

Frau Haase erwidert, dass die Unterbringung weiterhin dezentral stattfinde. Aktuell gebe es noch viele freie Wohnungen, die man dann nach und nach neu bestücken könne.

Ratsherr Schmidt-Berg fragt nach, wie viele dieser Wohnungen sich im städtischen Eigentum befänden.

Frau Haase teilt mit, dass man die Anzahl dem Protokoll beifüge.

Nachtrag zum Protokoll:

Im städtischen Eigentum befinden sich fünf Häuser und eine Wohnung. Insgesamt vier Container á acht Einheiten und vier Mobilheime. Die Zahl der angemieteten Wohnungen liegt aktuell bei 54. Zudem werden noch zwei Obdachlosenunterkünfte mit acht Zimmern bzw. vier Zimmern betrieben.

Frau Pottek heißt Kira Wilken willkommen und berichtet, dass in der letzten Woche die konstituierende Sitzung des Stadtelternrates der Kitas stattgefunden habe, in welcher Frau Kira Wilken zur Vorsitzenden gewählt worden sei. Sie sei Mutter eines Kindes aus der Kinderkrippe Schützenbusch. Als Stellvertreter sei Herr Daniel Goetz, Elternvertreter aus der Jahnallee, gewählt worden.
Weiter knüpft Frau Pottek an die letzte Fachausschusssitzung an und geht auf die Kitaplatzvergabe ein. Ein Großteil der Plätze sei bereits im Frühjahr vergeben worden. Die nun noch zur Verfügung stehenden wenigen Restplätze könnten derzeit an Kinder vergeben werden, die im laufenden Kindergartenjahr noch einen Platz benötigen. Dies sei beispielsweise bei einem Zuzug der Fall oder wenn ein Kind von der Krippe in den Kindergarten oder von einer Tagesmutter in den Kindergarten wechseln möchte. Hier sei es dann besonders schwierig einen Platz in der Wunscheinrichtung zur Verfügung zu stellen, weshalb es auch in diesem Jahr wieder mit den Eltern zu Unstimmigkeiten gekommen sei. Hintergrund sei die finanzielle Förderung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Kinder, die einen Platz bei Tageseltern haben, könnten diesen Tagespflegeplatz nur gefördert bekommen, wenn der Rechtsanspruch in einer Einrichtung nicht erfüllt werden könnte. Hierzu müssten sogenannte Trägerbescheinigungen vorgelegt werden, die ehrlichkeitshalber nur ausgestellt werden könnten, wenn alle Plätze belegt sind. Für die Eltern, die ihr Kind weiterhin bei Tageseltern betreut wissen möchten, bedeutet dies, dass sie die Kosten entweder selber tragen oder einen mehrfachen Wechsel ihres Kindes bis zur Wunscheinrichtung in Kauf nehmen müssten.

Frau Pottek geht jedoch davon aus, dass man bis zum Ende des Jahres alle Plätze vergeben habe, so dass dann auch die entsprechenden Trägerbescheinigungen für die Kostenübernahme ausgestellt werden könnten. Die zeitliche Planung sei sowohl für die Tageseltern als auch für die Kitaeltern unbefriedigend. Aktuell arbeite man daran, eine bessere Lösung für den Umgang mit dieser Problematik zu finden.

Ratsherr Park merkt zu der Vergabe der Restplätze in den Kindertagesstätten an, dass die Problematik aus Sicht der Eltern durchaus nachvollziehbar sei. Man solle sich den Weg der Vergabe bewusst machen. Er führt beispielsweise an, dass wenn man nach der Warteliste gehe und die entsprechende Person die komplette Entscheidungszeit ausnutze und sich am Ende gegen den vorgegebenen Platz entscheide, sich auch das restliche Verfahren zeitlich nach hinten verschiebe. Alternativ schlage er vor, allen Eltern auf der Warteliste zeitgleich die vorhandenen Plätze nach dem Windhundverfahren anzubieten und eine gleiche Frist für eine Rückmeldung zu setzen. Bei der Entscheidung könne man dann wieder auf das Punktesystem zurückgreifen und die Plätze dementsprechend verteilen. So könne man schneller die Negativbescheinigungen für die Kostenübernahme der Tageseltern ausstellen.


Frau Pottek geht weiter darauf ein, dass es auch zu Problemen komme, wenn der Wunschkindergarten nicht zur Verfügung stehe und es dadurch zu einem längeren Fahrweg für die Eltern komme. Hier gebe es jedoch ein Gerichtsurteil, in welchem ein Fahrweg von bis zu 30 Minuten als akzeptabel gelte (OVG Lüneburg 10. Senat, Beschluss vom 24.07.2019, 10 ME154/19). Sie gehe davon aus, dass es in Westerstede nicht zu Fahrwegen von dieser Länge komme und diese Voraussetzung daher immer als erfüllt gelte.


Weiter geht Frau Pottek auf die Aussicht bezüglich der Kitaplätze im kommenden Jahr ein. Der Bau der neuen Kindertagesstätte der Ammerland-Klinik, das „Hössennest“, sei bereits begonnen worden. Die Vertragsunterzeichnung habe am 11.06.2021 stattgefunden. Zur Grundsteinlegung sei am 29.10.2021 geladen. Man gehe davon aus, dass die Einrichtung zum 01.08.2022 eröffnet werden könne. Die dann für Westersteder Kinder zur Verfügung stehenden weiteren 50 Plätze würden zu einer Entlastung bei der Platzvergabe beitragen.

Derzeit gebe es jedoch große Probleme, welche die Personalakquise betreffe. Eine Nachmittagsgruppe im Kindergarten Schützenbusch habe schließen müssen, da keine Mitarbeiter*innen für den Nachmittagsbereich gefunden worden seien. Frau Pottek bedauere diese Entscheidung sehr und weist darauf hin, dass es auch zukünftig zu Personalproblemen kommen werde. Momentan komme es auch stark zu Problemen, die die Vertretung betreffen. Da aktuell Grippesaison sei, seien viele Mitarbeiter*innen erkrankt. In diesem Zuge bedankt sich Frau Pottek bei der Mitarbeiterin Laura Kalkbrenner, welche die Vertretung koordiniere und oft vertretungsweise in verschiedenen Kindertagesstätten einspringe. Über die Richtlinie „Qualität“ stehe sie den Kitaleitungen insbesondere bei der Unterstützung in der Personalarbeit und Akquise mit Rat und Tat zur Seite.

Des Weiteren berichtet Frau Pottek über das am 01.08.2021 eingeführte Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege (NKiTaG) und die dazugehörige Durchführungsverordnung. Frau Pottek befindet es für unglücklich, dass die Durchführungsverordnung erst Ende August 2021 erlassen worden, jedoch rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten sei. Das neue NKiTaG stelle das Kindswohl sowie die Qualität in den Einrichtungen stark in den Vordergrund. Dies bedeute, dass mehr Personal benötigt werde. Unter anderem in den Zehner-Gruppen. Die Umsetzung habe bereits zum 01.10.2021 erfolgen müssen. Dies habe natürlich auch finanzielle Auswirkungen gehabt. Hier käme es zu höheren Personalkosten, die im Haushalt einzuplanen seien. In den Einrichtungen solle ferner eine Drittkraft schrittweise eingeführt werden.

In der letzten Ratsperiode habe man das Ziel verfolgt, Kitaplätze bedarfsgerecht – also von der Quantität her – auszubauen. Mit dem neuen NKiTaG müsse man künftig jedoch das Ziel verfolgen, hier auch Qualität anzubieten und auszubauen. Dies könne aus mehrerlei Blickwinkeln erfolgen, sodass letztlich alle verschiedene Interessen der Eltern, Mitarbeiter*innen, Leitungen, Trägern und Politik berücksichtigt werden könnten. Sie stelle sich vor, dass der neue Fachausschuss das Thema aufgreift und in einem Arbeitskreis versucht, Ziele zu definieren und alle Interessen zusammenzubringen.

Abschließend geht Frau Pottek auf die Klage gegen die Stadt Westerstede bezüglich der Krippengebührensatzung ein. Frau Pottek erläutert, dass eine Familie mit zwei Kindern gegen ihre Gebührenbescheide geklagt habe, da die Familie in die Stufe neun eingestuft worden sei. Die Gebührenbescheide als solches seien nicht strittig gewesen, da die Familie keine Unterlagen vorgelegt habe und somit eine automatische Festsetzung in die Stufe neun erfolgt sei. Dies sei satzungsgemäß so festgelegt und diese Vorgehensweise nicht strittig gewesen. Im weiteren Klageverfahren sei es dann ferner um die Gebührensatzung gegangen, mit der Begründung, dass die Gebühren zum Vorjahr um insgesamt 65,5 % erhöht worden seien. Die Familie begründete die Klage dahingehend, dass die Gebührenerhöhung in diesem Umfang eine wirtschaftlich unzumutbare Belastung darstelle und diese unverhältnismäßig gewesen sei.

Aus dem Urteil zitiert Frau Pottek wörtlich folgenden Auszug:

„…Zu beachten sei allerdings das Äquivalenzprinzip sowie der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit. Bei einer Kostenbeitragsstaffelung nach dem Einkommen der Kostenbeitragspflichtigen sind diese Grundsätze jedenfalls dann gewahrt, wenn auch der höchste Kostenbeitrag die anteilsmäßigen rechnerischen Kosten der Einrichtung nicht deckt und in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht. In diesem Falle wird nämlich im Ergebnis allen Kostenbeitragspflichtigen ein vermögenswerter Vorteil zugewendet und auch jene Kosten­pflichtigen, die den höchsten Kostenbeitrag zahlen, werden weder zusätzlich und voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten noch zur Entlastung sozial schwächerer Kostenbeitragspflichtiger herangezogen. Auch von einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen dem Kostenbeitrag und dem Wert der Leistung kann keine Rede sein. (…..)
Die Kläger haben für ihre Kinder eine verlässliche und flexible Kinderbetreuung durch gut ausgebildete Fachkräfte erhalten, die es ihnen beiden ermöglicht hat, sich Vollzeit beruflich zu verwirklichen und ein hohes Einkommen für die Familie zu erwirtschaften. Dafür haben sie 3,91 EUR pro Stunde bezahlt. Für ihre beiden Kinder haben sie mithin nicht einmal 8,00 EUR pro Stunde aufwenden müssen. Hätten die Kläger ihre Kinder stattdessen auf eigene Kosten privat betreuen lassen, so wäre das eine erheblich teurere Lösung gewesen. Sie hätten ihrer Angestellten den Mindestlohn zahlen müssen, der im Jahre 2020 9,35 EUR pro Stunde betrug. Zusätzlich hätten sie die Arbeitgeberbeiträge an die Renten- und Krankenversicherung übernehmen müssen. Hätten sie eine Fachkraft beschäftigt, hätte sie noch deutlich mehr bezahlen müssen.
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann hier deshalb nicht angenommen werden, weil sich aus dem Gesetz selbst ergibt, wann eine wirtschaftliche Belastung durch den Kostenbeitrag den Kindeseltern unzumutbar ist und deshalb der Kostenbeitrag ganz oder teilweise vom Träger der Jugendhilfe übernommen werden muss. § 90 Abs. 2 SGB VllI benennt konkrete Personengruppen, etwa Eltern, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB ll erhalten. Dass die Kläger zu dem Personenkreis gehören, den § 90 Abs. 2 SGB VIll im Blick hat, haben sie nicht vorgetragen und liegt auch sonst fern.“.