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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1156.
Wortmeldungen erfolgen keine. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Die überplanmäßige Ausgabe gem. § 117 NKomVG wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-
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