Bürgerinformationssystem
Herr Recker äußert sich zu dem Punk 10 – Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes W5 – Poststraße 2 – und ist der Meinung, dass die Platzgestaltung und Straßenansicht durch den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses an diesem Standort nicht optimal sei; es fehle der Bezug zur konkreten Örtlichkeit. Die Stadt sollte sich ausreichend Zeit für die Entscheidung nehmen und Gespräche mit dem Investor führen, um eine optimale Platzgestaltung für diesen Standort herauszuarbeiten. Dies sollte anhand von Modellen, die auch die Nachbarschaftsbebauung mit einbeziehen, abgewogen werden.
Auf Nachfrage eines Bürgers teilt Herr Leffers mit, dass in der Bauleitplanung die tatsächliche Nutzung der gewerblichen Flächen nicht geregelt werden könne; es könne lediglich die Art der baulichen Nutzung festgesetzt werden, wie in diesem Fall, die Ausweisung eines Kerngebiets.
Frau Grube vom BUND ergänzt die Aussage ihrer Vorredner und schlägt den Bau einer Halbtiefgarage vor. Dies entfalte bei der Platzgestaltung mehr Möglichkeiten und weniger Fläche würde versiegelt werden müssen. |
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