Bürgerinformationssystem
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 a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionsverfahren Hare/Niemeyer 
 Es wird folgende Verteilung der Sitze im Verwaltungsausschuss festgestellt: 
 
 
 b) Benennung der Beigeordneten und Grundmandatsinhaber und deren Stellvertreter 
 
 
 c) Feststellungsbeschluss nach § Abs. 1 S. 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG 
 Die unter TOP 10 b) aufgeführte Besetzung des Verwaltungsausschusses wird einstimmig beschlossen. 
 
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