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Auszug - Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Waldhotel Wittenheim
Ort: Burgstraße 15, 26655 Westerstede
17/0127 Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken verweist auf TOP 4.6 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.03.2017.

 


Beschluss:

Die Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen wird nach Variante 1 des der Beschlussvorlage beigefügten Entwurfes unter Einbeziehung folgender Änderungen beschlossen:

§ 2 Abs. 1:

… eine monatliche Aufwandsentschädigung von 260,00 €.

§ 3 Abs. 1:

a) an die stellvertretende/n Bürgermeisterin/Bürgermeister 390 €.

b) an die Fraktionsvorsitzenden 390 €.

c) an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses 260 €.

d) an die/den Ratsvorsitzende/n bzw. an die Vertretung für die tatsächliche Leitung von Ratssitzungen je Sitzung 130 €.

e) an die/den Vorsitzende/n von Fachausschüssen bzw. an die Vertretung für die tatsächliche Leitung von Ausschusssitzungen je Sitzung 75 €.

§ 4 Abs. 1:

… erhalten eine Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld in Höhe von 20 € je Sitzung.

§ 5 Abs. 3:

Als regelmäßige Arbeitszeit wird nur die Zeit von montags bis samstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig