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Vorlage - 20/0929  

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 117 NKomVG in den Budgets 140 und 325
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
30.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 NKomVG wird wie im Sachverhalt beschrieben beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Budget 140

Durch das erfreuliche Gewerbesteueraufkommen im Berechnungszeitraum für den kommunalen Finanzausgleich (10/19-09/20) muss die Stadt Westerstede eine Finanzausgleichsumlage an das Land Niedersachsen leisten, anstatt Schlüsselzuweisungen zu beziehen. Ebenso erhöht sich die ursprünglich eingeplante Kreisumlage um 1.919.200 €. Um die Verwerfungen für das Haushaltsjahr 2021 zu mildern, können im Jahr 2020 noch entsprechende Rückstellungen für die zu leistenden Umlagen gebildet werden.

 

Folgende Aufwendungen müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden:

 

Zuführung f. Rückstellung Kreisumlage 2021

1.919.200 €

Zuführung f. Rückstellung Finanzausgleichsumlage 2021    

944.500 €

Gesamtaufwand Budget 140

           2.863.700 €

 

Eine Deckung aus dem Budget 140 ist nicht möglich, weil keine Haushaltmittel zur Verfügung stehen.

 

Hinweis: Durch die vorgenannte Entwicklung entfallen die momentan im Haushaltsplan 2020 anvisierten Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.162.400 €. Siehe auch Haushaltsplan 2020, S. 7, Entwicklung der Finanzzuweisungen.

 

Der Wegfall der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2021 kann leider nicht durch eine weitere Rückstellung kompensiert werden. Mindererträge aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) stellen keinen Rückstellungsgrund dar.

 

 

 

Budget 325

Im Budget der zentralen Gebäudeunterhaltung werden Mehraufwendungen in Höhe von 1.140.000 € festgestellt, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

GS Brakenhoff; Austausch Batterieanlage

75.000 €

Schule an der Goethestraße; Sanierung Sanitäranlagen

75.000 €

Sporthalle von Weber-Straße; Sanierung Umkleiden

60.000 €

Sporthalle RDS; Dachsanierung

600.000 €

Sporthalle Ocholt; Dachsanierung

300.000 €

Bauhof; Fensteraustausch Werkstatt

30.000 €

Gesamtaufwand Budget 325

1.140.000 €

 

Eine Deckung aus dem Budget 325 ist nicht möglich, weil keine Haushaltmittel zur Verfügung stehen.

 

Auf Grund des Ressourcenverbrauchskonzepts sind die Aufwendungen dem Haushaltsjahr zuzuordnen, in dem sie wirtschaftlich verursacht bzw. entstanden sind. Die einzelnen Maßnahmen werden voraussichtlich im Jahr 2020  nicht mehr realisiert werden können, so dass zum Jahreswechsel 2020/2021 entsprechende Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden. Die Maßnahmen müssen so dann in den folgenden drei Jahren umgesetzt werden.

 

Sollten die Maßnahmen in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden, erfolgt dies ohne eine weitere Belastung des Ergebnishaushalts.

 

 

Deckungsvorschlag:

Die Mehraufwendungen in Höhe von 4.003.700 können durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Sinne des § 117 NKomVG gedeckt werden. Dies gilt für die Ein- u. Auszahlungen analog.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2020

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

-1.140.000

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

-2.863.700

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Steuern/ /Gebühren

4.003.700

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

+/-0 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

61110.301300 ->

21100.421150,

22110.421150,

21101.421150,

21612.421151,

21120.421151,

57310.421150

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
20/0929   Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 117 NKomVG in den Budgets 140 und 325   Leitung Dezernat II   Beschlussvorlage
20/0929-01   Dachsanierung bei den Sporthallen der Oberschule sowie der Grundschule Ocholt   Amt für Sport, Jugend und Kultur   Beschlussvorlage
20/0929-01-01   Sanierung der Sporthalle Ocholt   Amt für Sport, Jugend und Kultur   Beschlussvorlage
20/0929-01-02   Sanierung des Sporthallendaches der Oberschule   Amt für Sport, Jugend und Kultur   Beschlussvorlage