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Vorlage - 21/0957  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan – W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. 

 

 

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Sachverhalt:

Zuletzt wurden vielfach Diskussionen über die bauliche Gestaltung im innerstädtischen Bereich geführt sowie hierzu drei ratsinterne Arbeitstagungen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP, Oldenburg, durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Arbeitskarte mit Zielaussagen und Musterfestsetzungen einzelner Quartiere entwickelt, auf deren Grundlage die zukünftige Entwicklung basieren soll. Weiterhin wurde eine Prioritätenliste aufgestellt, in welchen Bereichen ein vordringlicher Handlungsbedarf gesehen wird.

 

Für einen ersten Bereich –W1 Am Röttgen – wurde das Bauleitplanverfahren bereits durch einen Aufstellungs- und Verfahrensbeschluss in die Wege geleitet und in der Ausschusssitzung im September 2020 die Grundzüge der Planung präsentiert. Die erste informelle Beteiligung der Bevölkerung ist demnächst vorgesehen.

 

Nunmehr schlägt die Verwaltung entsprechend der Prioritätenliste vor, den Aufstellungsbeschluss für einen weiteren Bereich zu fassen.

 

Das Gebiet erstreckt sich über die Innenstadt entlang der Straßen ‚Lange Straße‘, ‚Am Markt‘, Kirchenstraße und der Peterstraße.

Das in der o.g. Arbeitstagung einvernehmlich gesteckte Ziel der Planung für den Bereich ist die Harmonisierung der Geschossigkeit auf zwei- bis drei Vollgeschosse in Verbindung mit einer geneigten Dachgestaltung. Weiter soll die Gebäudehöhe auf 13,00 bis 15,00m begrenzt werden und das Wohnen soll im Kerngebiet ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig sein. Die ortstypischen „Häusings“ (kleine Gänge zwischen den Gebäuden) sollen durch Gestaltungsvorschriften beibehalten werden. In allen Bereichen sollen Trauf- und Firsthöhen festgesetzt sowie über örtliche Bauvorschriften u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen festgeschrieben werden.

 

Bei der Anwendung der bisherigen Festsetzungen hat sich das Problem ergeben, dass bei der abweichenden Bauweise, die eine Grenzbebauung zulässt, wenn durch Baulast gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück entsprechend an dieser Grenze gebaut wird, Rechtsunsicherheiten auftreten. Nach Auskunft des Landkreises Ammerland darf der Plangeber dem Bauherrn nicht die Wahl überlassen, ob er mit oder ohne Grenzabstand baue. Hier ist insofern eine Überarbeitung erforderlich, da an den Hauptachsen Lange Str./Peterstraße die geschlossene Bauzeile nicht weiterentwickelt werden könnte. Dies ist sogar bei Ersatzbauten problematisch, da ohne eine Neuregelung Grenzabstände einzuhalten wären, was quasi eine offene Bauweise zur Folge hätte.

 

 

 

Bisher wurde mit den jeweiligen Bauherren/Entwurfsverfassern im Zuge der Bauberatung die Sichtweise der Stadt erörtert. Um diese Erörterungsgrundlage zu festigen und eine angepasste sowie abgestimmte Gestaltung städtebaulich zu begleiten, sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. 

 

Weiterhin wurden aufgrund von Bauberatungen mehrere Bauvorhaben im angedachten Geltungsbereich bereits genehmigt. Hier wurde seitens der Verwaltung jeweils auf die Änderung des Bebauungsplanes verwiesen. 

 

Der Beschluss zeigt die Absicht der Stadt Westerstede, in dem Geltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, und ist die Voraussetzung, um erforderlichenfalls eine Veränderungssperre zu beschließen bzw. die Zurückstellung eines Baugesuchs beantragen zu können.

Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.

 

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, wird der Aufstellungsbeschluss kurzfristig in der Nordwest-Zeitung bekanntgemacht.

 

Zur weiteren Information:

Die Verwaltung hat nunmehr die Nummerierung der neuen flächigen Überplanung bestehender Bebauungsplanquartiere geändert. Fortan beginnen die Überplanungen im Stadtgebiet mit einem „W“ für Westerstede und einer fortlaufenden Nummerierung, sodass diese Planungen eindeutig erkennbar sind.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2017

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

-35.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-35.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses löst Aufwendungen in Höhe von ca. 400  Euro aus.

Die Gesamtaufwendungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens werden auf rd. 35.000 Euro geschätzt.

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
21/0957   Aufstellung eines Bebauungsplanes - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0957-01   Bebauungsplan W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0957-02   Bebauungsplan - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften -Bericht   Bauamt   Informationsvorlage
21/0957-03   Bebauungsplan - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Bericht   Bauamt   Informationsvorlage
21/0957-04   Bebauungsplan - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0957-05   Bebauungsplan W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Bericht über die Sitzung des Gestaltungsbeirates - Weitere Vorgehensweise   Bauamt   Informationsvorlage
21/0957-06   Bebauungsplan - W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage