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Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren wird wieder aufgenommen. Ferner wird den Entwürfen der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 68 Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleitungen - sowie den Begründungen zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Auf ein erneutes Vorverfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird verzichtet.
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede hat in der Zeit von 1991 bis 2013 das Aufstellungsverfahren für die oben genannten Bauleitpläne durchgeführt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Umsiedlung des Betriebes Elektro Coldewey zu schaffen. Während der Planungsphase gab es diverse Umplanungen und eine Entwicklung vom anfänglich geplanten Gewerbegebiet bis letztlich zum Sondergebiet für Fachhandel und handwerklichen Dienstleistungen. Die Planunterlagen wurden bisher viermal öffentlich ausgelegt, zuletzt 2013 zur Anpassung der Verkaufsflächen. Ende 2013 wurde der Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst und die Planreife vom Landkreis Ammerland anerkannt. Danach wurde das Verfahren nicht weitergeführt, da sich weitere Entwicklungen abzeichneten.
Nunmehr hat die Firma eine Perspektivplanung für die kommenden Jahre vorgestellt, die eine Anpassung der Bauleitplanung bedingt. So sind unter anderem eine neue Lagerhalle, zwei Bürogebäude in dreigeschossiger Bauweise sowie weitere Parkplatzflächen geplant. Weiterhin soll die E-Mobilität durch die Installation diverser Ladesäulen vorangetrieben und die Photovoltaikflächen auf den Dächern der Gebäude erweitert werden. Eine Änderung bzw. Erweiterung der Verkaufsflächen ist nicht geplant.
Die NWP-Planungsgesellschaft wurde gebeten, entsprechend der Planungsabsichten einen Bebauungsplanentwurf zu entwickeln, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass der Betrieb innerhalb der Wasserschutzzone III bzw. IIa liegt. Die Verwaltung wird vor der Ausschusssitzung einen Termin mit dem OOWV zur Klärung der Rahmenbedingungen durchführen. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.
Es wird gebeten, das Bauleitplanverfahren wieder aufzunehmen. Je nach Beratungsstand kann auch schon ein Verfahrensbeschluss gefasst werden. Vor dem Hintergrund, dass die Planungen schon viermal öffentlich ausgelegt wurden, kann auf ein erneutes Vorverfahren verzichtet werden, obwohl das letzte Verfahren schon 2013 durchgeführt worden ist. Dies ist auch deshalb vertretbar, da weitgehend nur öffentliche Belange (Trinkwasserschutz) durch die Umplanung betroffen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 68 – Entwurf nach dritter Auslegung v. 10/2013
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