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Vorlage - 17/0111  

 
 
Betreff: Straßenbeleuchtung:
a) Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP)
b) Bericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die KIP-Mittel werden für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingesetzt.

 

 


Sachverhalt:

Der Stadt werden Landesmittel im Zuge des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) für eine Gesamtinvestition in Höhe von 309.549,60 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel müssen für energetische Sanierungsmaßnahmen eingesetzt und bis Ende 2020 abgerufen werden.

Verwaltungsseitig wurde geprüft, ob die Mittel bei der Gebäudesanierung eingesetzt werden können. Da hierzu die zzt. einschlägigen Anforderungen zum Wärmeschutz eingehalten werden müssen, ist der Mitteleinsatz nicht wirtschaftlich, da der Aufwand zum Erfolg unverhältnismäßig hoch ist. Auch sind die infrage kommenden Gebäude teils nicht mehr funktionsgerecht, so dass umfangreiche Um-/Anbauten erforderlich wären, die wiederum nicht förderfähig wären.  

Vor diesem Hintergrund sollen die Mittel im Bereich der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, vordringlich in den Quartieren, wo noch alte Lampensysteme vorhanden sind. Dies ist in den Siedlungen aus den 50er und 60er Jahren oftmals der Fall. Hier wird durch die Umstellung auf LED-Technik auch mit guten Einspareffekten bei den Stromkosten zu rechnen sein. Auch wird zu erwarten sein, dass sich die Qualität der Beleuchtung durch den Einsatz der neuen Technik verbessern wird.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung nur saniert, nicht aber vom Grundsatz umgestellt werden darf, wie es bekanntermaßen im Bereich der Wilhelm-Geiler-Straße erforderlich wäre.

 

Der Stadtanteil an der Gesamtinvestitionssumme beträgt lediglich 33.892,35 € (somit 275.657,25 € Landesförderung).

 

Für die Erstellung der Antragsunterlagen soll ein Fachbüro eingeschaltet werden, da umfangreiche Bestandsaufnahmen durchgeführt werden müssen. Diese sind erforderlich, um den energetischen Einspareffekt gegenüber der Förderstelle darlegen zu können.

 

Es wird um Zustimmung gebeten, dass die KIP-Mittel für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden. Die Mittel sind zu gegebener Zeit im Haushalt einzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: