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Vorlage - 21/1129  

 
 
Betreff: Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der hinzugewählten Mitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss
15.11.2021 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Dem Schulausschuss gehören kraft Gesetzes auch stimmberechtigte hinzugewählte Vertreter aus Lehrer-, Schüler- und Elternschaft an. Diese wurden in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates benannt und müssten zu Beginn der Fachausschusssitzung förmlich verpflichtet werden, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung wird dabei vom Bürgermeister vor­ge­nommen. Darüber hinaus hat gemäß § 43 NKomVG eine Pflichtenbelehrung nach § 40 (Amts­ver­schwiegenheit), § 41 (Mitwirkungsverbot) und § 42 (Vertretungsverbot) zu erfolgen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Die Pflichtenbelehrung ist den hinzugewählten Mitgliedern vorab in doppelter Ausfertigung übersandt worden. Die hinzugewählten Mitglieder werden gebeten, ein Exemplar mit ihrer Unterschrift zu versehen. Dieses Exemplar wird dann in der Sitzung vom Bürgermeister gegengezeichnet.

 

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Anlage/n:

Pflichtenbelehrung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pflichtenbelehrung (12 KB)