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Vorlage - 21/1134  

 
 
Betreff: Antrag der Brakenhoffschule auf Einzäunung des Schulgeländes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
15.11.2021 
Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   
28.06.2022 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Schulausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Einzäunung des Schulgeländes wird zum Teil entsprochen und eine Ein­zäunung wie im Lageplan markiert in Auftrag gegeben..


Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben beantragt der Schulvorstand der Brakenhoffschule die Ein­zäunung des Schulgeländes. Begründet wird der Antrag damit, dass das Schulgelände auch nach Schulschluss von der Öffentlichkeit genutzt wird und es immer häufiger zu Verun­reinigungen und Vandalismusschäden kommt, die vom Hausmeister beseitigt werden müssen. Dies bedeutet neben den entstehenden Kosten auch einen enormen Zeitaufwand, der letztlich dazu führt, dass der Hausmeister einen großen Teil seiner Arbeitszeit mit der Beseitigung der entstanden Schäden aufwenden muss. Insbesondere Glasscherben stellen eine Unfallgefahr dar und müssen unverzüglich beseitigt werden. Hier ist der Schulträger in der Verkehrssicherungspflicht, die er den Hausmeistern übertragen hat.

 

Die Begründung des Antrages ist nachvollziehbar. Eine Einzäunung des Geländes wie in dem anliegenden Plan dargestellt (rosa Markierung, ca. 450 Meter) würde nach Kosten­voranschlag ca. 40.000 € kosten. Zu beachten wäre hier, dass das Gelände dann nicht mehr der Öffentlichkeit zugängig wäre, auch nicht mehr als Überwegung zwischen Bäke und Wohngebiet.

 

Anderseits wäre zu bedenken, dass eine positive Entscheidung des Antrages dazu führt, dass auch andere Schulen insbesondere im Innenstadtgebiet hier ebenfalls ausgestattet werden möchten. So hat die Oberschule während der pandemiebedingten Einzäunung des Geländes sehr positive Erfahrungen gesammelt. Hier wurden in den dem eingezäunten Bereich keine Vandalismusschäden mehr gemeldet und bereits der Wunsch nach einer Einzäunung geäußert.

 

Auch bei der Europaschule Gymnasium Westerstede kommt es immer wieder zur Verun­reinigungen und vor allem Lärmbelästigungen im Bereich des Minispielfeldes. Hier liegt wie in der letzten Fachausschusssitzung berichtet ein Beschwerdebrief von Nachbarn vor, da das Spielfeld auch außerhalb der zugelassenen Zeiten trotz Toranlage genutzt wird.

Dies spricht im Übrigen dafür, dass eine Zaunanlage nicht unbedingt etwaige Nutzer abhält.

 

Es stellt sich die Frage, ob es nicht günstigere Mittel wie beispielsweise eine Videoüber­wachung gibt, die ebenfalls zu dem gewünschten Ziel führen würden. Hier wären dann die Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zu beachten, die festlegen, dass außerhalb der Schulzeit in einem öffentlich zunglichen Bereich diese nur soweit zulässig ist, als dass sie zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe er­forderlich ist (z. B. Schutz von Personen oder Sachen sowie die Wahrnehmung des Hausrechts) und schützenwerte Interessen den Interessen der von der Überwachung betroffenen Person nicht überwiegen. Ferner müssen diverse weitere Kriterien (u.a. Ge­eignetheit, Erforderlichkeit, Verzeichnisführung, Zweckbestimmung, bestimmter Personen­kreis, Erkennbarkeit) geprüft und Datenschutzbeauftragte, Schulleitung und die Gremien der Schule beteiligt werden.

 

Da es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, wurde die Entscheidung über den Antrag der Schule im letzten Schulausschuss zurückgestellt. Dennoch wurden vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € für Maßnahmen gegen Vandalismus an Schulen in den Haushalt 2022 eingestellt und bis zur Entscheidungsfindung mit einem Sperrvermerk versehen.

Bei der Schulbereisung am 13.06.2022 wurde das Gelände in Augenschein genommen und die Fragestellung auch bei allen anderen Schulen, insbesondere beim Gymnasium, bei der Grundschule Westerloy und der Oberschule, diskutiert. Ein einheitliches Meinungsbild ist dabei nicht entstanden.

 

Grundsätzlich wurde jedoch an der bisherigen Philosophie der Stadt, die Schulspielplätze auch außerhalb der Schulzeit der Öffentlichkeit zugängig zu machen, festgehalten. Eine Einzäunung des Brakenhoffgeländes müsste demnach so erfolgen, dass der öffentliche Spielplatz in Richtung des Sportplatzes auch weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Durch eine Toranlage wäre die Mitnutzung durch die Schule weiterhin möglich.

Eine mögliche Teilumzäunung ist im anliegenden Lageplan eingezeichnet und würde auch seitens der Schule mitgetragen werden.

Es ist jedoch zu bedenken, dass das grundsätzliche Problem damit (wenn überhaupt) nur auf andere Plätze verlagert wird. Dennoch sind die schützenswerten Interessen der Schüler*innen höher zu bewerten, weshalb vorgeschlagen wird, eine Teileinzäunung in Auftrag zu geben.


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022, Budget 325 - Gebäudeunterhaltung eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen:  

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 -40.000

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-40.000 

 


Anlage/n:

- Antrag der Brakenhofschule auf Einzäunung des Schulgeländes

- Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Einzäunung Brakenhoffschule (253 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan Einzäunung Brakenhoffschule (533 KB)