Bürgerinformationssystem

Vorlage - 21/1136  

 
 
Betreff: Drittnutzung von Schulräumen und Kindertagesstätten
a) Überarbeitung der städtischen Richtlinie
b) Antrag des Ortsbürgervereins Linswege, Burgforde und Petersfeld e. V. auf weitere Nutzung des Bewegungsraumes des Kindergarten Linswege durch den Gymnastikverein Linswege e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   
28.06.2022 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Schulausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schul­räumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke zu überarbeiten und dem Aus­schuss zur Entscheidung vorzulegen.

b) Dem Ansinnen auf weitere Nutzung des Bewegungsraumes der Kindertagesstätte Linswege durch den Gymnastikverein Linswege e. V. wird aufgrund vor Ort bestehender alternativer Nutzungsmöglichkeiten nicht entsprochen.


Sachverhalt:

a) Der Schulausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der in den letzten Jahren an­gestiegenen Nachfrage für eine Drittnutzung von Schulräumen für Einzelveranstaltungen wie Basare, Symposien, Vorträge, Blutspendetermine, Mitgliederversammlungen etc., aber auch regelmäßig wöchentlich einmal stattfindende Aktivitäten wie Musikproben oder Hobbywerk­stätten befasst.

 

Grundsätzlich hat die Stadt Westerstede bisher die Philosophie vertreten, dass Schulräume auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Um eine Nutzung zu regeln, wurden die seit 2008 gültigen anliegenden Richtlinien erstellt.

 

Der Antrag der Brakenhoffschule auf Einzäunung des Schulgeländes (s. h. Beschlussvorlage 21/1134), eine durch die Ganztagsbeschulung immer schwieriger werdende Vereinbarkeit sowie der durch eine Drittnutzung verbundene Mehraufwand für das städtische Personal (Reinigung, Verwaltung, Hausmeisterdienste) führt dazu, dass grundsätzlich noch einmal über die bisherige Regelung nachgedacht werden muss.

 

Nach der geltenden Richtlinie der Stadt können Schulräume und die sich darin befindlichen Einrichtungsgegenstände auf Antrag schulfremden Personen, Vereinen, Verbänden, Institutionen usw. zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, wenn die

Veranstaltung einen kulturellen, sozialen oder der Bildung dienenden Charakter aufweist oder einen regional spezifischen Bezug zu Westerstede oder der Region Ammerland – Oldenburg hat und dadurch dem Interesse der Bürger der Stadt Westerstede dient. Durch die Nutzung dürfen dabei die Belange der Schule nicht beeinträchtigt werden.

 

Eine Überlassung der Räume für Veranstaltungen, die rein gewerblichen oder rein ge­schäftlichen Zwecken dienen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Überlassung der Räume für Veranstaltungen von politischen Parteien, unabhängigen Wählergemeinschaften und ihnen nahestehender Organisationen, es sei denn, die Veranstaltung selbst hat über­parteilichen Charakter, wie z. B. eine Podiumsveranstaltung mit Teilnehmern mehrerer Parteien. Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Räume und Schulen besteht dabei nicht.

 

Die Stadt hat sich in der Vergangenheit vorbehalten, die außerschulische Nutzung auf bestimmte Schulgebäude und Räume zu beschränken. Hier sollte grundsätzlich überlegt werden, diese namentlich in die Richtlinie aufzunehmen und diese auf die örtlichen Be­sonderheiten abzustellen. Vorrangig sollten dabei der Jaspershof, die Apothekervilla und die Dorfgemeinschafts- oder Vereinshäuser für eine Drittnutzung zur Verfügung stehen. Erst sofern dies nicht möglich ist, weil die Räumlichkeiten zu klein sind oder vor Ort kein Dorf­gemeinschafts-/Vereinshaus vorhanden ist, sollte auf Schulräumlichkeiten zurückgegriffen werden können.

 

Dies wäre insbesondere bei einer Nutzung des Forums der Oberschule, der Aula des Gym­nasiums und des Jugendheims Ocholt der Fall. Aber auch eine Nutzung der Klassenräume dieser Schulen sollte auf bestimmte Räumlichkeiten und Nutzungszwecke begrenzt werden. Es wurde vorgeschlagen, mit den Schulleitungen ins Gespräch zu kommen und eine neue Regelung, die auch eine Anpassung der in § 6 der Richtlinie bezifferten Nutzungsentgelte beinhaltet, zu erarbeiten.

 

Die Entscheidung wurde vertagt, da sich der Ausschuss bei der Schulbereisung ein eigenes Bild machen wollte. An diesem Termin wurden die betroffenen Schulleitungen zu diesem Thema befragt. Im Zuge der Digitalisierung und damit einhergehenden hochpreisigen Ausstattung wird eine generelle Nutzung der Schulräume zunehmend kritisch und eine Überarbeitung der Richtlinie als wünschenswert angesehen. Von der Verwaltung wird daher nach wie vor Handlungsbedarf gesehen.

 

 

b) Vor diesem Hintergrund wurde bei der Kitabereisung am 03.05.2022 ebenfalls der Antrag des Gymnastikvereins Linswege auf weitere Nutzung der Bewegungshalle des Kinder­gartens Linswege diskutiert. Sowohl der Wunsch des Vereins, in den altbewährten vor Ort gelegenen Räumlichkeiten zu trainieren, als auch der Wunsch der Einrichtung, die Bewegungshalle wie alle anderen Kindertagesstätten auch ausschließlich für eigenen Zwecke nutzen zu dürfen und Spiel- und Turnlandschaften hin und wieder aufgebaut zu lassen, ist verständlich.

Das Ansinnen der Kindertagesstätte ist im Hinblick auf die neue rechtliche Vorgabe (§ 1 Abs. 3 DVO-NKiTaG), die von einer Drittnutzung von Kindertagesstätten aus Gründen des Kindswohls grundsätzlich abrät, höher zu bewerten, zumal es im Ort alternative Nutzungs­möglichkeiten gibt.

 

Die Ausschussmitglieder hatten sich dafür ausgesprochen, bei der Vermittlung alternativer Nutzungsmöglichkeiten behilflich zu sein. Hier hat eine Kontaktaufnahme mit der Carlo Collodi Schule und eine Besichtigung dieser während der Schulbereisung am 13.06.2022 stattgefunden. Schulleitung und Schulträger haben angeboten, dass der Gymnastikverein die Schulbewegungshalle künftig nutzen kann. Während einer Sanierungsphase des Kindergartens hat diese bereits als Ausweichmöglichkeit gedient. Daher kann sich die Schule eine Drittnutzung sehr gut vorstellen.

 

Vom Verein wird diese Alternative nach wie vor skeptisch gesehen und auf das Nicht­vorhandenseins eines Hallenbodens verwiesen. Da im Kindergarten ebenfalls nur ein Mehrzweckboden vorhanden ist, kann dieser Argumentation seitens der Verwaltung jedoch nicht gefolgt werden.

.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 - Richtlinien der Stadt Westerstede für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke

- Antrag des Ortsbürgervereins Linswege, Burgforde und Petersfeld e. V. auf weitere Nutzung des Bewegungsraumes des Kindergarten Linswege durch den Gymnastikverein Linswege e. V.

- Stellungnahme des Gymnastikvereins Linswege vom 08.11.2021

- Stellungnahme des Gymnastikvereins Linswege vom 10.01.2021

- Stellungnahme der Kitaleitung vom 05.05.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien für die Überlassung von städtischen Schulräumen (18 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Wiederaufnahme Übungsabende Gymnastikverein Linswege (352 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme Gymnastikverein Linswege (192 KB)      
Anlage 4 4 Schreiben Gymnastikverein Linswege e. V. vom 10.01.2022 (520 KB)      
Anlage 5 5 Schreiben Kita Linsweger Landmäuse vom 05.05.2022 (345 KB)      
Stammbaum:
21/1136   Drittnutzung von Schulräumen und Kindertagesstätten a) Überarbeitung der städtischen Richtlinie b) Antrag des Ortsbürgervereins Linswege, Burgforde und Petersfeld e. V. auf weitere Nutzung des Bewegungsraumes des Kindergarten Linswege durch den Gymnastikverein Linswege e. V.   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
21/1136-01   Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage