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Vorlage - 21/1137  

 
 
Betreff: Erlass der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
22.11.2021 
Sitzung des Haushaltsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
14.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Westerstede wird beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Nachfrage zur Errichtung eines Wettbüros steigt in immer mehr Städten an. Da sich bereits diverse Spielhallen in Westerstede befinden, von deren Betreibern eine Spielgerätesteuer zu zahlen ist, besteht die Möglichkeit, dass es in Zukunft auch zu der Ansiedlung von Wettbüros kommen könnte. Um auf den Umgang mit Wettbüros vorbereitet zu sein, soll eine Wettbürosteuersatzung erlassen werden.

 

Bei der Wettbürosteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Die Wettbürosteuer wird gegenüber dem Betreiber des Wettbüros als indirekte Steuer, da der Steuerträger der Wettende ist, erhoben. Als Berechnungsgrundlage wird der Gesamteinsatz der einzelnen Besucher des Wettbüros herangezogen.

 

Die zu entrichtende Steuer wird anhand der in einer Abrechnungsperiode erstellten Wettscheine und der zugehörigen Nebenkosten berechnet. Eine Abrechnungsperiode entspricht dabei einem Kalendermonat. Die online abgegebenen Wetten werden nicht für die Berechnung der Wettbürosteuer herangezogen.

 

Ziel und Zweck der Wettbürosteuersatzung soll es u.a. sein, weitere Einnahmen zur Deckung des Haushaltes zu erzielen. Ein Nebenziel der Satzung sollte es sein, dass die Ansiedlung von Wettbüros im Gebiet der Stadt Westerstede weiterhin sehr gering bleibt. Da von Wettbüros ein Gefahrenpotenzial (Sucht o.Ä.) ausgehen könnte, sollten diese zum Schutze der Allgemeinheit eingedämmt werden. Demnach nimmt die Wettbürosteuersatzung auch eine Art Lenkungsfunktion ein..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit sind noch keine Erträge benennbar.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wettbürosteuersatzung (463 KB)