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Vorlage - 16/0014  

 
 
Betreff: 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (114. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem anliegenden Schreiben vom April 2015 hat der Ortsbürgerverein der Dörfer Petersfeld, Linswege und Burgforde die Prüfung von Baumöglichkeiten in den jeweiligen Dörfern beantragt. Nach der ersten Beratung im Fachausschuss wurde die NWP Planungsgesellschaft, Oldenburg, beauftragt die Rahmenbedingungen für eine Siedlungsentwicklung zu prüfen. Im Ergebnis wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 13.06.2016 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Straße ‚Am Sülster‘ in Burgforde mit dem Ziel der Schaffung von drei Bauplätzen, aufgestellt; das Verfahren befindet sich ab Ende der 47. Kalenderwoche in der öffentlichen Auslegung. In den weiteren Beratungen wurde ebenfalls die Siedlungsentwicklung in Linswege thematisiert und die Fläche am ‚Alten Bahndamm‘ näher untersucht. Hierbei wurde insbesondere auf Situation eines verträglichen Nebeneinanders von Gewerbe- und Wohnen geachtet und ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben, um dem ansässigen Gewerbebetrieb einen Entwicklungsspielraum zu geben.

Nunmehr liegen die Ergebnisse des Gutachtens vor. Die NWP Planungsgesellschaft hat bereits erste Überlegungen für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen werden.

 

Die Verwaltung bittet darum, die Aufstellungs- und Verfahrensbeschlüsse zu fassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n:

Schreiben des OBV v. 07.04.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Ortsbürgerverein (309 KB)      
Stammbaum:
16/0014   114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
16/0014-01   114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage