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Vorlage - 22/1251  

 
 
Betreff: Schulkostenabrechnung mit der Gemeinde Apen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss
28.06.2022 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Beendigung des Schuljahres 2021/2022 läuft die Schulform „Oberschule“ für die IGS Augustfehn aus. Nach den Sommerferien unterliegen dann alle Jahrgänge 5 bis 10 der Schulform „Integrierte Gesamtschule“. Aufgrund der durchgehend über die Mindestan­forderung der Genehmigung (3-Zügigkeit) hinausgehenden Auslastung ist von einem Fortbestand der Schulform IGS auszugehen.

 

Erziehungsberechtigte können die Schulform der weiterführenden Schule frei wählen. Dies hat zur Folge, dass auch Schüler*innen, die nicht in der Gemeinde Apen wohnen, bei der IGS Augustfehn angemeldet werden können, sofern die Schulform IGS an ihrem Wohnsitz nicht angeboten wird. Derzeit besuchen je Jahrgang ca. 25% auswärtige Kinder die IGS Augustfehn, wobei der größte Anteil (insgesamt ca. 150 Schüler*innen) aus Westerstede kommt.

 

Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Apen über eine Beteiligung an den Schulkosten mit den auswärtigen Schulträgern nachdenkt.

 

Grundsätzlich sieht das Niedersächsische Schulgesetz eine automatisch eintretende

Möglich­keit der Schulkostenabrechnung vor, wenn mindestens 25 % auswärtige Kinder beschult werden. Davon ausgenommen ist die Abrechnung zwischen Schulträgern innerhalb eines Landkreises. Hier ist eine Abrechnung nur nach vertraglicher Vereinbarung möglich, weshalb sich die Gemeinde mit diesem Ansinnen am 05.05.2022 an die Stadt Westerstede gewendet hat.

 

Da es bereits Schulkostenvereinbarungen mit der Gemeinde Apen zur Beteiligung an der Förderschule und am Gymnasium gibt, hat man sich in dem Gespräch darauf verständigt, für die IGS eine ähnliche Vereinbarung zu treffen und im Gegenzug die Höhe der Schulkosten­beteiligungen für die genannten Schulen ebenfalls anzupassen.

 

In dem Gespräch wurde ferner eine gemeinsame einheitliche Vorgehensweise wie folgt formuliert:

 

1. Vereinbarung einer Pauschalabrechnung wie sie bereits für die Förderschule und das Gymnasium besteht

2. Anzahl der Schüler*innen zum Stichtag 01.09. des Vorjahres

3. Abrechnungszeitraum Haushaltsjahr (nicht Schuljahr)

4. Beginn der IGS-Abrechnung ab 01.01.2023 mit Stichtag 01.09.2022

5. Vorlage an den Schulausschuss (Apen am 20.06., WST am 28.06.) ggf. Beschlussfassung in den jeweiligen Herbstsitzungen (Apen am 19.09., WST am 27.09.)

 

Die erarbeitete Vereinbarung wird dem Schulausschuss in der nächsten Sitzung im Herbst vorgelegt. Hier wären dann auch die zu erwartenden Kosten für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
22/1251   Schulkostenabrechnung mit der Gemeinde Apen   Amt für Bildung und Leben   Informationsvorlage
22/1251-01   Schulkostenabrechung mit der Gemeinde Apen   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage