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Vorlage - 22/1296  

 
 
Betreff: Haushalt 2023 - Produktbereich 12810 Katastrophenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Feuerwehrausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2023 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 21.11.2022  über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2023 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 05.12.2022 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.


Sachverhalt:

Im Feuerwehrausschuss vom 24.05.22 wurden die gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben der Stadt Westerstede vorgestellt. Diese Aufgaben hängen meist nicht direkt mit dem vom Landkreis auszurufenden Katastrophenfall zusammen, bilden jedoch die im Vorfeld zu tätigenden gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen. Aufgabe der Stadt Westerstede ist es auch hier, zum Schutze der Bevölkerung Vorkehrungen zu treffen. Letztendlich ist der Bevölkerungsschutz eine Zusammenarbeit zwischen den kreisangehörigen Gemeinden als Gefahrenabwehrbehörden und dem Landkreis Ammerland als Katastrophenschutzbehörde.


In der Vergangenheit wurden die hierfür erforderlichen Mittel im Feuerwehretat abgebildet. Im Produkt 12810 erschienen zumeist nur kleinere Ansätze, wie z.B. die Beschaffung von Taschenlampen. Um die Mittelbereitstellung jedoch korrekt darzustellen, wird ab diesem Jahr ebenfalls das Produkt 12810 mit den von der Stadt Westerstede zu tätigenden Aufgaben beplant, zumal die Aufgaben seit Beginn des Ukrainekonfliktes wieder in den Vordergrund rücken.

 

In der Sitzung wurde berichtet, dass die Feuerwehrhäuser als Leuchttürme oder aber die Dorfgemeinschaftshäuser als Wärmestuben dienen sollen. Sie wären erste Anlaufpunkte für die Bevölkerung, von denen Hilfe gerufen werden könnte. Dieser Aufgabe können sie jedoch nur nachkommen, wenn sie im Falle eines möglichen Stromausfalles zumindest ansatzweise funktionieren können.

 

Bisher sind nur die Feuerwehrhäuser Torsholt, Hollwege und Hollriede mit Einspeisevorrichtungen ausgestattet. Westerloy erhält eine Einspeisevorrichtung im Rahmen des Neubaus. In bereits erfolgten Besprechungen mit der Katastrophenschutzbehörde sollte vorrangiges Ziel sein, die Feuerwehrhäuser mit Einspeisepunkten auszustatten, auch wenn die Generatoren nicht zur Verfügung stehen. Diese könnte von anderen Kommunen angefordert werden, sollte es sich lediglich um einen punktuellen Stromausfall handeln. Ein nächster möglicher Schritt wäre die Ausrüstung der Dorfgemeinschaftshäuser. Um einen Überblick der Möglichkeiten zu erhalten, wird der Landkreis Ammerland eine Übersicht erstellen.

 

Die Apothekervilla wurde bereits ausgerüstet und könnte als Notrathaus fungieren. Der hierfür erforderliche Generator ist in Hollriede stationiert. Das Zusammenspiel und die Funktion sollen im kommenden Herbst mit Feuerwehr und Verwaltung geübt werden. Nach Rücksprache mit der IT und Elektrikern soll auch die Möglichkeit einer Einspeisevorrichtung im Rathaus nochmals überprüft werden. Ggfls. wäre hier zumindest die Versorgung der Server und einer Etage möglich.

 

Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, die von der Feuerwehr genutzten Generatoren für eine Einspeisung zu nutzen. Hierfür müssten diese jedoch mit einer Umschaltung ausgestattet werden. Hierdurch werden diese um ca. 2.000 € teurer. Bei zukünftigen Neubeschaffungen sollte dieses jedoch bedacht werden, auch wenn mit den meist 9 - 13 kVA starken Generatoren nur die Grundversorgung sichergestellt werden kann. Eine Nachrüstung ist leider nicht möglich, sodass ein Austausch nur bei Neubeschaffungen sinnvoll ist. Es ist jedoch anzumerken, dass man nicht alle Generatoren der Feuerwehren nutzen kann, da diese auch anderweitige Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung haben. Eine zusätzliche Beschaffung kann also im gewissen Maße sinnvoll sein.

 

Seitens der Feuerwehr wurde mittlerweile bereits angemerkt, dass man in den Feuerwehrhäusern aufgrund der Abschirmung nur erschwert funken kann. Dies bedeutet, dass die Feuerwehrhäuser zusätzlich mit Funkantennen ausgestattet werden sollten. Eine ist zudem für das Rathaus vorzusehen. Derzeit wird geprüft, welche Möglichkeiten hier vorhanden sind, insbesondere welche rechtlich auch umsetzbar sind. Gerade im Rahmen des Digitalfunkes gibt es hier klare Vorgaben, damit eine Störung ausgeschlossen wird.

 

Da die Bevölkerungswarnung Aufgabe der Katastrophenschutzbehörde ist, wir als Gefahrenabwehrbehörde unseren Teil im Rahmen der Unterhaltung und Zurverfügungstellung der Feuerwehrsirenen selbstverständlich beisteuern, werden die Erneuerungen der Sirenen komplett im Feuerwehrbereich abgebildet.

 

Weiter wurde vom Land Niedersachsen angekündigt, neben den Sirenenförderprogrammen weitere Förderprogramme bereitzustellen. Leider sind Inhalte und die genaue Strukturierung bis heute nicht bekannt. Je nach Inhalt wird versucht, die Fördertöpfe zu nutzen, um die Struktur in Westerstede weiter zu verbessern. So können weitere Stromerzeuger oder Kommunikationstechnik beschafft werden. Ob und in welchem Rahmen hier Mittel beantragt werden können, steht derzeit in keiner Weise fest. Sollten Möglichkeiten gesehen werden, würden jedoch Anträge gestellt. Mit den Einnahmen aus der Förderung könnte die Maßnahme zumindest in Teilen finanziert werden. Weitere Mittel wären dann kurzfristig bereitzustellen.

 

Im Rahmen der Energiekrise sollten ebenfalls vorsorglich ein Ansatz für Gefahrenabwehrmaßnahmen in Höhe von 5.000 € eingeplant werden.

 

Zusammenfassend soll in 2023 folgendes umgesetzt werden:

6 x Notstromeinspeisungen 4.000 € = 24.000 €

10 x Funkantennen 1.000 € = 10.000 €

Weitere Förderprogramme = ???

Sirenen über Feuerwehretat

 

Ob und inwieweit Mittel über das Jahr 2023 hinaus benötigt werden, ist derzeit aufgrund der unklaren Verhältnisse nicht kalkulierbar.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

- 39.500 €

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 39.500 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 


Anlage/n:

Haushaltsplanung Ergebnishaushalt Katastrophenschutz 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplanung Ergebnishaushalt Katastrophenschutz 2023 (181 KB)