Bürgerinformationssystem

Vorlage - 17/0162  

 
 
Betreff: Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2017/18 der Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
20.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der derzeit geltenden Höhe werden für das Betreuungsjahr 2017/18 beibehalten. Auf eine Anpassung wird verzichtet.

 


Sachverhalt:

Nach Auswertung der Statistik zur sozialen Staffelung der Benutzungsgebühren sind im laufenden Betreuungsjahr knapp 39 % der Sorgeberechtigten der Einkommensstufe 1 zugeordnet. Hier erfüllen mehr als die Hälfte der Sorgeberechtigten die BUT-Kriterien (Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoGG, BKGG).

30 % der Sorgeberechtigten wurden den Einkommensstufen 2 bis 6 und 31 % der Einkommensstufe 7 zugeordnet.

Im Vergleich mit den Vorjahren ist ein leichter Anstieg der Einkommensstufen 4 bis 7 zu  verzeichnen, was darauf hindeutet, dass die Einkommen allgemein gestiegen sind. Eine Erhöhung der Gesamteinkommen in den Stufen würde jedoch bedeuten, dass die Gebühren ebenfalls erhöht werden müssten, wenn man den derzeitigen Deckungsgrad beibehalten möchte.

 

Nach der vorläufigen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich für den Kindergartenbereich ein Nettozuschussbedarf von 261,71 € pro Platz und Monat. Dies entspricht einem Zuschussbedarf von 2,34 € pro Betreuungsstunde. Insgesamt liegt der Zuschussbedarf bei 60,80 %.

 

Im Krippenbereich ergibt sich ein Nettozuschussbedarf von 420,80 € pro Platz und Monat. Dies entspricht einem Zuschussbedarf von 2,72 € pro Betreuungsstunde. Hier liegt der Zuschussbedarf bei insgesamt 55,24 %.

 

Bei den Berechnungen blieben 4 Wochen Schließzeiten (mit Ausnahme bei der Einrichtung Jahnallee, die durchgängig geöffnet ist) unberücksichtigt.

 

 

Die Beträge entsprechen in etwa den Vorplanungen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Erträge und Aufwendungen der Kindertagesstätten in fremder Trägerschaft im Haushalt der Stadt als Transferaufwendungen verbucht sind. Die Erlöse aus Benutzungsgebühren und Erstattungsbeiträge für die Mittagsverpflegung sind in den Jahresabrechnungen der jeweiligen Träger enthalten und werden über den Defizitausgleich der Stadt abgesetzt. Lediglich die Einnahmen aus dem beitragsfreien Kindergartenjahr werden wiederum über den Haushalt der Stadt gebucht.

In der Sitzung wird eine detaillierte Aufstellung pro Einrichtung vorgestellt.

 

Umgerechnet wurden durchschnittlich etwa 20 % der Gesamteinrichtungskosten sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich durch Benutzungsgebühren kompensiert. Das entspricht dem Durchschnitt der letzten Jahre.

 

Es erscheint daher vertretbar, den Eltern auch für das Betreuungsjahr 2017/18 Planungs-sicherheit zu geben und die Gebührenstruktur auf dem Niveau des Vorjahres zu belassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 


Anlage/n:

1. Statistik über die Einkommensstruktur 2016/17 und im Jahresvergleich

2. vorläufige Jahresrechnung 2016 für den Kindergarten- und Krippenbereich

3. Aufstellung der monatlichen Benutzungsgebühren für das Kindergartenjahr 2017/18

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Statistik Beitragsstruktur im Jahresvergleich (245 KB)      
Anlage 2 2 Zuschussbedarf Kindertagesstätten 2016 (531 KB)      
Anlage 3 3 Beitragsübersicht 2017_18 (29 KB)      
Stammbaum:
17/0162   Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2017/18 der Kindertagesstätten   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
17/0162-01   Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2018/19 der Kindertagesstätten   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage