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Vorlage - 24/1684  

 
 
Betreff: Transparenz bei Baumfällungen - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat III Bearbeiter/-in: Leffers, Ingo
Beratungsfolge:
Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Vorberatung
03.06.2024 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

ohne


Sachverhalt:

Der o.g. Antrag zielt auf eine erweiterte Informationspflicht der Stadtverwaltung bei anstehenden Baumentnahmen der Stadt Westerstede ab.

 

Bislang werden Baumfällungen über die Nordwestzeitung und die Internetseite der Stadt bei offenkundig allgemeiner Wahrnehmung des Baumbestandes durch die Öffentlichkeit angekündigt. Andere Baumentnahmen und auch Pflegemaßnahmen werden je nach Lage direkt mit den Anliegern abgestimmt.

 

Grundsätzlich kann man von den nachfolgend beschriebenen Konstellationen der notwendigen oder gewollten Baumentnahme im Einflussbereich der Stadt Westerstede ausgehen:

 

-schadhafte oder vollständig abgestorbene Bäume im Straßenraum oder in offiziell öffentlich zugänglichen Bereichen sind im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu entnehmen; entweder akut bei beispielsweise Sturmschäden / Kronenbrüchen mit statischen Auswirkungen oder planbar bei absehbarem Absterben bzw. drohender Gefahrenlage (z.B. große Pappeln).

 

-im Zuge der Erschließung und Bebauung von Wohnbau- und Gewerbegebieten, des Straßenbaues oder der Umgestaltung öffentlicher Grundstücke lassen sich gewisse Baumbestände nicht in die neue Nutzung integrieren. Hier wird bereits in den Planverfahren eine Baum- und Ökobilanz erstellt und die Ausgleichspflanzung bzw. der naturschutzfachliche Ausgleich definiert.

 

-soweit Bäume bzw. deren Wurzeln den Wasserabfluss in Gewässern oder Rohren in einem nicht mehr vertretbaren Maß erschweren oder gar verhindern, werden als letztes Mittel zur Herstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Entwässerungseinrichtung Bäume entnommen.

 

-nachbarrechtliche Gegebenheiten bedingen unter Umständen final die Entnahme von Bäumen und Sträuchern. Den Begehrlichkeiten der Anlieger wird seitens der Verwaltung zum Schutz des öffentlichen Grüns sehr restriktiv begegnet.

 

Die Nachpflanzung von Bäumen wurde seit jeher im Verhältnis von mindestens 1:1 vorgenommen. Der Auftrag der Gremien der Stadt an die Verwaltung geht seit kurzem von einer Zielmarke von 1:3 aus, um in der Bilanz den öffentlichen Baumbestand mittel- und langfristig zu halten und auch zu erhöhen. Je nach den Möglichkeiten im betreffenden Pflanzjahr, also Lage/Größe der ausgewählten Pflanzzonen und Witterung, werden mehr oder weniger Bäume neu gesetzt, um dann im Durchschnitt das  Verhältnis 1:3 zu erreichen.

 

Zu der im Antrag unter Nr. 3 angeregten Darstellung des CO2-Absortionsvermögens wird aus Sicht der Verwaltung fachliche Unterstützung von spezialisierten Dienstleistern erforderlich werden. Eine erste Einschätzung der Verwaltung zur CO2-Bindung eines Bestandsbaumes liegt der Vorlage intern bei.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzieller Aufwand entstünde bei Beauftragung von  Dienstleistern hinsichtlich der CO2-Fragestellungen


Anlage/n:

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Westerstede

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag Fraktion Bündnis90-Die Grünen Westerstede - Transparenz bei Baumfällungen (345 KB)