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Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h – Ortskern Westerstede – Sondergebiet Einkaufszentrum - einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wird vom 26.08.2024 bis einschließlich 26.09.2024 die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Daneben wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgelegt worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird. Die Vorlage wird entsprechend ergänzt.
Ergänzung 27.09.2024 Die IHK Oldenburg hat in ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplan empfohlen, vor dem Satzungsbeschluss der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zu geben, sich zu den Ergebnissen der gutachterlichen Stellungnahme / Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu äußern. Dieser Empfehlung sollte gefolgt werden. Die Ergebnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts werden voraussichtlich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 28.10.2024 vorgestellt und anschließend in die Trägerbeteiligung gegeben. Nach Kenntnis der Ergebnisse kann die erneute Beteiligung des Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Feststellung des Konzeptes sowie der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist für die Ratssitzung am 17.12.2024 vorgesehen. Der Landkreis Ammerland hat gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine raumordnerische Bedenken. Weitere Hinweise/Bedenken, auch von Privaten, wurden nicht vorgetragen. Die Verwaltung schlägt somit vor, die erneute Veröffentlichung im Internet zu beschließen Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB werden in Anspruch genommen, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Veröffentlichung im Internet sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wird.
Finanzielle Auswirkungen:Wird nachgereicht
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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