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Vorlage - 24/1790  

 
 
Betreff: Antrag der Oberschule Westerstede auf Einrichtung von zusätzlichen Informatikräumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
05.11.2024 
Sitzung des Schulausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Schule unter Zugrundelegung der noch in den jeweiligen Budgets verfügbaren Haushaltsmittel in 2024 eine nachhaltige Lösung für eine multifunktionale vorübergehende Nutzung von Räumlichkeiten zu er­arbeiten und umzu­setzen.


Sachverhalt:

Zum Schuljahr 2023/2024 wurde das Fach Informatik im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen als Pflichtfach zunächst im 10. Schuljahrgang im Um­fang von einer Jahreswochenstunde eingeführt. Mit Beginn des laufenden Schuljahres ist der 9. Schuljahrgang im gleichen Umfang zu unterrichten – und zwar als Erweiterung zur bisher geltenden Stundentafel.

 

Für ausgewählte Schulen, die bereits Informatikunterricht auf Grundlage des Kern­curri­culums für den Sekundarbereich I implementiert haben, und für Schulen, die Informatik­unterricht derzeit z. B. in Form von Robotik-Arbeitsgemeinschaften anbieten, besteht die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Konzepte bei der Einführung des Faches einzubringen.

 

Weil das Fach Informatik bereits als zweistündiges Pflichtfach für alle Klassen verpflichtend an der OBS unterrichtet wird und Informatik dort ein Schwerpunktfach im Bereich der Berufs­orientierung ist, wurde die Oberschule Westerstede als eine von 50 Projektschulen in Nieder­sachsen ausgewählt, ihre Konzepte und Er­fahrungen entsprechend einzubringen.

 

Dies bedeutet, dass zum einen die entsprechende Hardware und zum anderen eine aus­reichende Anzahl von Räumen mit der notwendigen Infrastruktur vorhanden sein müssen. Die Beschaffung der notwendigen Hardware (ca. 16.500 € pro Informatikraum) ist aus Sicht der Schule unproblematisch, da diese aus dem schuleigenen Budget für 2024 und 2025 bestritten werden könnte.

 

Die Schule verfügt derzeit über 3 eingerichtete Computerräume, die jedoch aufgrund der Klassenanzahl nicht ausreichen, um in jeder Klasse eine Doppelstunde Informatik unter­richten zu können. Kurzfristig müsste mindestens ein weiterer Informatikraum ge­schaffen werden. Nach dem Medienkonzept der Schule müsste sogar die Bereitstellung eines Infor­matikraumes pro Jahrgang das Ziel sein, weil auch im Zeitalter von mobilen Endgeräten klassische Computerräume weiterhin eine große Rolle spielen, um das Ver­wenden einer Tastatur und das Arbeiten an Terminals für den Einstieg in die Arbeitswelt zu erlernen. Andere weiterführende Schulen sehen das genauso.

 

Mit Fertigstellung der Bauab­schnitte I bis III stehen der Schule durch Schaffung der vorge­sehenen Anzahl an Informatikräumen und Lern­räumen Digital dann ausreichend Fachräume zur Verfügung.

 

Es stellt sich die Frage, in welchen Räumlichkeiten nun kurzfristig und während der Bau­phase Informatik unterrichtet werden soll.

 

Eine kurzfristige Umrüstung von Klassenräumen würde bedeuten, dass allgemeine Unter­richtsräume fehlen, um jeder Klasse einen festen Klassenraum zuzuweisen. Aufgrund der ge­stiegenen Klassenanzahl wurde hier in den Sommerferien eine Lösung gesucht und die beiden innenliegenden Räumlichkeiten in Gebäude B als allgemeine Unterrichts­räume vom Brandschutz freige­geben. Nach Abschluss kleinerer Renovierungsmaßnahmen stehen diese als allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Eine Fachraumnutzung wurde jedoch aus­ge­schlossen.

 

Die Schule möchte daher zwei andere Klassenräume in Gebäude B sowie einen weiteren Raum in Gebäude M als Informatikräume umrüsten. Für die Schaffung der nötigen Infra­struktur in den beiden Räumen in Gebäude B liegt bereits ein Angebot in Höhe von 25.000 € vor. Der Kosten­faktor kommt dadurch zustande, dass eine Sicherheitsüberprüfung für eine mögliche Brandgefahr durchgeführt werden müsste. Ferner müsste geprüft werden, ob die ankommenden Stromleitungen ausreichend für die Nutzung als Computerräume sind. Zu­dem müsste die elektrische Stromversorgung hergestellt werden. Diese Kosten müssten aus dem Budget der Gebäudebewirtschaftung bestritten werden und stehen im Haushalts­jahr 2024 allenfalls im Deckungskreis zur Verfügung bzw. müssten im Haushalt 2025 eingeplant werden.

 

Da das Gebäude B nach der Zeitplanung das erste Gebäude ist, das in der Bauphase ab­rissen wird, stellt sich die Frage, ob es in der Schule nicht noch alternative Räumlichkeiten gibt, die sich mit geringerem Aufwand herrichten lassen und der Schule auch noch während der Bauphase zur Verfügung stehen.

 

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, gemeinsam mit der IT, der Gebäudebe­wirt­­schaftung und der Schule eine wirtschaftliche Lösung für eine multifunktionale vorüber­gehende Nutzung von Räumlichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel stehen je nach Umsetzungsvorschlag im Deckungskreis der Gebäudebe­wirtschaftung und im Deckungskreis der Schule im Haushalt 2024/25 zur Verfügung.


Anlage/n:

Antrag der Schule mit Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Informatikräume OBS (7 KB)      
Anlage 2 2 Informatik - Übersicht Gesamtplanung 2024 (57 KB)      
Anlage 3 3 Anlage Antrag Informatikräume (23 KB)