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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Schule unter Zugrundelegung der noch in den jeweiligen Budgets verfügbaren Haushaltsmittel in 2024 eine nachhaltige Lösung für eine multifunktionale vorübergehende Nutzung von Räumlichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen. Sachverhalt:Zum Schuljahr 2023/2024 wurde das Fach Informatik im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen als Pflichtfach zunächst im 10. Schuljahrgang im Umfang von einer Jahreswochenstunde eingeführt. Mit Beginn des laufenden Schuljahres ist der 9. Schuljahrgang im gleichen Umfang zu unterrichten – und zwar als Erweiterung zur bisher geltenden Stundentafel.
Für ausgewählte Schulen, die bereits Informatikunterricht auf Grundlage des Kerncurriculums für den Sekundarbereich I implementiert haben, und für Schulen, die Informatikunterricht derzeit z. B. in Form von Robotik-Arbeitsgemeinschaften anbieten, besteht die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Konzepte bei der Einführung des Faches einzubringen.
Weil das Fach Informatik bereits als zweistündiges Pflichtfach für alle Klassen verpflichtend an der OBS unterrichtet wird und Informatik dort ein Schwerpunktfach im Bereich der Berufsorientierung ist, wurde die Oberschule Westerstede als eine von 50 Projektschulen in Niedersachsen ausgewählt, ihre Konzepte und Erfahrungen entsprechend einzubringen.
Dies bedeutet, dass zum einen die entsprechende Hardware und zum anderen eine ausreichende Anzahl von Räumen mit der notwendigen Infrastruktur vorhanden sein müssen. Die Beschaffung der notwendigen Hardware (ca. 16.500 € pro Informatikraum) ist aus Sicht der Schule unproblematisch, da diese aus dem schuleigenen Budget für 2024 und 2025 bestritten werden könnte.
Die Schule verfügt derzeit über 3 eingerichtete Computerräume, die jedoch aufgrund der Klassenanzahl nicht ausreichen, um in jeder Klasse eine Doppelstunde Informatik unterrichten zu können. Kurzfristig müsste mindestens ein weiterer Informatikraum geschaffen werden. Nach dem Medienkonzept der Schule müsste sogar die Bereitstellung eines Informatikraumes pro Jahrgang das Ziel sein, weil auch im Zeitalter von mobilen Endgeräten klassische Computerräume weiterhin eine große Rolle spielen, um das Verwenden einer Tastatur und das Arbeiten an Terminals für den Einstieg in die Arbeitswelt zu erlernen. Andere weiterführende Schulen sehen das genauso.
Mit Fertigstellung der Bauabschnitte I bis III stehen der Schule durch Schaffung der vorgesehenen Anzahl an Informatikräumen und Lernräumen Digital dann ausreichend Fachräume zur Verfügung.
Es stellt sich die Frage, in welchen Räumlichkeiten nun kurzfristig und während der Bauphase Informatik unterrichtet werden soll.
Eine kurzfristige Umrüstung von Klassenräumen würde bedeuten, dass allgemeine Unterrichtsräume fehlen, um jeder Klasse einen festen Klassenraum zuzuweisen. Aufgrund der gestiegenen Klassenanzahl wurde hier in den Sommerferien eine Lösung gesucht und die beiden innenliegenden Räumlichkeiten in Gebäude B als allgemeine Unterrichtsräume vom Brandschutz freigegeben. Nach Abschluss kleinerer Renovierungsmaßnahmen stehen diese als allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Eine Fachraumnutzung wurde jedoch ausgeschlossen.
Die Schule möchte daher zwei andere Klassenräume in Gebäude B sowie einen weiteren Raum in Gebäude M als Informatikräume umrüsten. Für die Schaffung der nötigen Infrastruktur in den beiden Räumen in Gebäude B liegt bereits ein Angebot in Höhe von 25.000 € vor. Der Kostenfaktor kommt dadurch zustande, dass eine Sicherheitsüberprüfung für eine mögliche Brandgefahr durchgeführt werden müsste. Ferner müsste geprüft werden, ob die ankommenden Stromleitungen ausreichend für die Nutzung als Computerräume sind. Zudem müsste die elektrische Stromversorgung hergestellt werden. Diese Kosten müssten aus dem Budget der Gebäudebewirtschaftung bestritten werden und stehen im Haushaltsjahr 2024 allenfalls im Deckungskreis zur Verfügung bzw. müssten im Haushalt 2025 eingeplant werden.
Da das Gebäude B nach der Zeitplanung das erste Gebäude ist, das in der Bauphase abrissen wird, stellt sich die Frage, ob es in der Schule nicht noch alternative Räumlichkeiten gibt, die sich mit geringerem Aufwand herrichten lassen und der Schule auch noch während der Bauphase zur Verfügung stehen.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, gemeinsam mit der IT, der Gebäudebewirtschaftung und der Schule eine wirtschaftliche Lösung für eine multifunktionale vorübergehende Nutzung von Räumlichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen:Haushaltsmittel stehen je nach Umsetzungsvorschlag im Deckungskreis der Gebäudebewirtschaftung und im Deckungskreis der Schule im Haushalt 2024/25 zur Verfügung. Anlage/n:Antrag der Schule mit Anlagen
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