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Beschlussvorschlag:Die in dem Maßnahmepaket genannten 7 Einzelmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten werden in den nächsten 2 Jahren fortgeführt. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden vorbehaltlich der Haushaltslage in den Haushalts- und Stellenplan eingestellt. Zum Ende des Jahres 2027 sind die Maßnahmen mit den dann geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen abzugleichen und zu evaluieren. Sachverhalt:2022 hatte ein Arbeitskreis, an dem neben Vertretern aus der Politik auch eine Vertretung der Kindertagesstättenleitungen sowie der Eltern beteiligt war, Lösungsansätze zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen erarbeitet. Im Ergebnis wurden 7 Einzelmaßnahmen im Sozialausschuss diskutiert und letztlich Ende 2022 vom Stadtrat beschlossen. Für die Umsetzung wurden in den letzten drei Jahren jeweils ca. 525.000 € zusätzlich jährlich in die Haushalte für Kinderbetreuung eingestellt. Eine Evaluation der einzelnen Maßnahmen sollte in drei Jahren erfolgen.
Hintergrund der Maßnahmen war ein andauernder Personalmangel, der zu Notbetreuungssituationen und zur Überlastung des vorhandenen Personals führte. Ziel war eine zeitnahe Entlastung des Personals zugunsten der pädagogischen Arbeit. Im Vordergrund stand die Stärkung und Bindung des Personals, in dem über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bessere Bedingungen geschaffen werden sollten. Dies sollte dazu führen, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu verbessern, Krankenstände zu minimieren und nicht zuletzt als attraktiver Arbeitgeber konkurrenzfähig zu bleiben.
Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Ziel: Stärkung des bestehenden Personals, Personalbindung, Personalgewinnung Zusätzliche Kosten: keine, da diese in den Budgets enthalten sind.
Ziel: Gewinnung von Personal Vorschlag: Ausbildung von 6 (davon 4 Stadt, 1 Kirche, 1 DRK) sozialpädagogischen Assistenten mit Ausbildungsvergütung. Zusätzliche Kosten: ca. 72.000 Euro jährlich, die jedoch ab 01.08.2023 finanzhilfefähig sind.
Ziel: Stärkung des Leitungsteams Vorschlag: Gewährung von bis zu 20% der gesetzlichen Leitungsstunden zusätzlich pro Einrichtung, die vornehmlich für die Tätigkeit der stellvertretenden Leitung zur Verfügung gestellt werden und auch den zeitlichen Aufwand für eine Ausbildungsbegleitung beinhalten. Zusätzliche Kosten: ca. 80.000 Euro/Jahr zuzüglich Tariferhöhungen.
Ziel: Stärkung des bestehenden Personals Vorschlag: bis zu 2,5 Stunden Verfügungszeit zusätzlich für Ganztagsgruppen mit einer Regelbetreuung von mehr als 8 Stunden täglich Zusätzliche Kosten: ca. 25.000 Euro/Jahr zuzüglich Tariferhöhungen.
Ziel: Stärkung des bestehenden Personals Vorschlag: Anpassung des Vertretungsstundenkontingents von 2014 an die aktuell tatsächlichen Personalausfallzeiten aufgrund des neuen Tarifvertrages und Krankenständen. Grundzuschlag: 14 %; weiterer Zuschlag für jede Woche weniger Schließzeit 2,5 % des Gesamtstundenkontingents. Zusätzliche Kosten: ca. 420.000 Euro/Jahr zuzüglich Tariferhöhungen.
Ziel: Stärkung des bestehenden Personals Vorschlag: a) Erstellung einer Stellenbemessung wie bei den Schulen und Anpassung der Arbeitszeiten bei den Hausmeistern und Reinigungskräften. Da die Berechnung einige Zeit erfordert, bleiben die bisherigen Regelungen zunächst bestehen und werden zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.
b) Anpassung der Wochenstunden für Hauswirtschaftskräfte von 5 auf 6 Wochenstunden pro 200 Mittagsverpflegungen wöchentlich. Voraussichtliche Kosten: Kompensation durch Wegfall der bisherigen Verwaltungsstunden für Verpflegung.
Erhöhung der Schließzeiten auf 25 Tage im Jahr.
Nun, drei Jahre später, ist auch gerade vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen zu hinterfragen, inwieweit sich die Maßnahmen ausgewirkt haben und wie weiter verfahren werden soll.
Um sich einen Gesamteindruck verschaffen zu können, hat die Verwaltung an den Dienstbesprechungen insbesondere der externen Trägereinrichtungen teilgenommen und die Mitarbeitenden dort befragt. Auch hat ein Austausch im Leitungskreis stattgefunden. Grundsätzlich waren die Einzelmaßnahmen des Paketes bekannt und wurden als Wertschätzung der Arbeit wahrgenommen. Allerdings ist ein Gewöhnungseffekt eingetreten, der ein Zurückfahren auf die Mindestanforderungen des NKiTaGs kaum möglich erscheinen lässt. Zudem werden mittlerweile von vielen anderen Trägern ähnliche Arbeitsbedingungen angeboten, sodass die Stadt als Arbeitgeber mit den zusätzlichen Leistungen kein Alleinstellungsmerkmal mehr vorweist und auch hier keinesfalls eine Reduzierung der aktuellen Angebote vornehmen sollte. Aus dem Leitungskreis wurde vorgeschlagen, dass alle Kommunen im Ammerland gleich verfahren, damit es auf Bewerberebene zu keinerlei Konkurrenzsituation kommt, weil unterschiedliche Arbeitsbedingungen angeboten werden. Da es sich bei dem Maßnahmepaket um eine freiwillige Leistung handelt, wird es schwierig sein, hier eine landkreisweit einheitliche Lösung zu finden. Hinzu kommt auch eine Vielzahl von externen Trägern, die wiederum im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch attraktivere Arbeitsbedingungen bieten könnten.
Zusammenfassend kann berichtet werden, dass man sich im Kitaalltag nach wie vor mehr Zeit für das einzelne Kind wünscht, um eine gute Bindung aufbauen zu können und jedem Kind die Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen, die es braucht. In einer vollbelegten Gruppe mit 25 Kindern, die von 2 Fachkräften gefördert wird, sei dies nicht leistbar. Wünschenswert wäre daher ein angepasster Betreuungsschlüssel.
Laut wissenschaftlicher Empfehlungen wird ein Betreuungsschlüssel von 1 : 7,5 im Kindergartenbereich und 1 : 3 im Krippenbereich als sinnvoll erachtet. (Quelle:https://www.laendermonitor.de/fileadmin/files/laendermonitor/fachkraefte_radar/2023/Fachkraefte_Radar_NI_2023.pdf)
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen konnten und können aus Sicht der Verwaltung folgende beschlossene Maßnahmen dazu beitragen, Kinder gesetzeskonform zu fördern und letztlich Mitarbeitenden den Kitaalltag zu erleichtern:
a) Reduzierung der Platzzahlen in Kindergartengruppen Das erklärte Ziel des Sozialausschusses, die Gruppengröße im Kindergartenbereich zur reduzieren, konnte im letzten und im laufenden Kitajahr nur in Einzelfällen erreicht werden. Hier haben sich die Mitarbeitenden überaus positiv über die dadurch entstehende Entlastung ausgesprochen, auch wenn dies natürlich bedeutet, dass im Laufe des Kindergartenjahres die Plätze belegt werden könnten, um Zuzügen eine Betreuung zu ermöglichen. Eine Reduzierung der Platzzahlen setzt ferner voraus, dass ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind, um den Rechtsanspruch vollumfänglich erfüllen zu können.
b) Aus- und Weiterbildung Zur Ausbildung von Seiteneinsteigern als Sozialpädagogische Assistenzkräfte kann berichtet werden, dass insgesamt 6 Mitarbeitende ihren Abschluss erreichen konnten und nun in den Einrichtungen entsprechend als Dritt- oder Vertretungskraft eingesetzt werden. Eine Mitarbeitende hat im Anschluss eine Vollzeitausbildung als Erzieherin begonnen. Die einjährige Ausbildung wurde bei der BBS Ammerland angeboten und setzte eine mindestens 15-stündige wöchentliche Tätigkeit in einer Kindergartengruppe voraus. Die Auszubildenden wurden sehr sorgfältig ausgewählt. Vornehmlich wurde die Ausbildung Mitarbeitenden ermöglicht, die bereits als Zusatzkraft Betreuung über die Richtlinie Qualität in den Einrichtungen eingesetzt und bekannt waren. Von allen Beteiligten wurde der erste Ausbildungsgang in Rostrup als gewinnbringend aber auch als anspruchsvoll bewertet, weil umfangreicher Schulstoff innerhalb kurzer Zeit vermittelt werden musste. Deshalb (und weil vom Land bisher die einjährige Ausbildung nicht als finanzhilfeförderfähig anerkannt wurde) wurde die Ausbildung auf 1 ½ Jahre ausgeweitet. Der nächste Ausbildungsjahrgang für Quereinsteiger startet am 01.02.2026. Im Leitungstreffen war man sich darüber einig, dass die Ausbildung von Fachkräften unabdingbar für eine Verbesserung der Personalsituation ist. Daher hat man sich dafür ausgesprochen, alle 6 Ausbildungsstellen wiederzubesetzen. Auch die neuen Träger sehen in der Ausbildung von Quereinsteigern eine gute Möglichkeit, neues Personal zu akquirieren. Der in den Kindergartengruppen abzuleistende Praxisanteil kann zudem zu einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels führen. Die Ausbildung ist finanzhilfeförderfähig und daher für die Stadt kostenneutral.
c) Beschäftigung von Zusatzkräften Betreuung über die Richtlinie Qualität 3 Das Land Niedersachsen hat zum 01.08.2025 die Richtlinie Qualität in Kitas 3 beschlossen, die sich an die vorhergehenden Richtlinien anschließt. Ziel ist wie bisher die Gewinnung von zusätzlichem Personal in Kindertagesstätten und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der pädagogischen Kräfte, wodurch es zu einer Entlastung des Personals kommen soll. Neu ist, dass der Einsatzbereich von Zusatzkräften auf die Betreuung der Krippengruppen ausgeweitet wurde. Maßnahmen können in zwei Förderzeiträumen bis zum 31.07.2027 gefördert werden. Die für die Stadt Westerstede zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden nach dem bisherigen Schlüssel (Größe der Einrichtung, Anzahl der Migrationskinder, Ganztagsbetreuung) auf die einzelnen Einrichtungen verteilt. Alle bisherigen Zusatzkräfte konnten eine Vertragsverlängerung zunächst für den ersten Förderzeitraum bis 31.07.2026 erhalten. Somit profitieren alle Einrichtungen (mit Ausnahme der kleinsten Einrichtungen Kindergarten Gießelhorst, Kita Eibenhorst und Krippe Schützenbusch) von einer zusätzliche Betreuungskraft zur Unterstützung des Arbeitsalltages. Auch diese Maßnahme kann zu einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels beitragen. Die eingesetzten Kräfte werden vollständig über die Förderrichtlinie finanziert.
d) Drittkräfte in Kindergärten Gem. § 26 Abs. 2 NKiTaG wird ab dem 01.08.2027 eine pauschalierte Finanzhilfe von bis zu 20 Wochenstunden gewährt für regelmäßig in Kindergartengruppen tätige Drittkräfte, die im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden während der Kernzeit mit 19 oder mehr belegten Plätzen tätig ist, wenn die Kernzeit an 5 Tagen in der Woche mehr als 6 Stunden beträgt. In Westerstede würde dann nach derzeitigem Stand in 5 Kindergartengruppen eine personelle sowie finanzielle Erleichterung eintreten. Auch bei der künftigen Einrichtung von weiteren (Ganztags-)Kindergartengruppen wäre die Regelung zu berücksichtigen.
e) Personalausfallzeiten Die Personalausfallzeiten wurden für die städtischen Einrichtungen jahres- und einrichtungsweise aufbereitet. Hier ist ein deutlicher Anstieg der Ausfallzeiten in den letzten Jahren zu verzeichnen. Diese sind zwar nicht vollumfänglich identisch mit der von den Krankenkassen ermittelten Ausfallzeiten, dennoch sind sie zu hinterfragen, weil die Erhöhung des Vertretungsstundenkontingentes nicht dazu geführt hat, dass Notbetreuung oder gar Schließungen vermieden werden konnten. Im Gegenteil: mit Erhöhung des Vertretungsstundenkontingentes ist auch eine Erhöhung der durchschnittlichen Krankentage pro Mitarbeiter*in zu verzeichnen.
Vertretungskräfte wurden in den letzten drei Jahren sowohl einrichtungsgebunden als auch einrichtungsüberreifend eingesetzt. Bei beiden Varianten zeigt sich jedoch, dass im Ansteckungsfall auch Vertretungskräfte betroffen und nicht einsatzfähig sind. Eine weitere Erhöhung der Vertretungsstunden wird deshalb seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Hier müssen andere Wege gefunden werden, die durchschnittlichen Ausfalltage zu reduzieren, denn jeder Ausfalltag geht zulasten der alltäglichen Arbeit und letztlich des Kindertagesstättenbudgets, weil Vertretungskräfte nicht finanzhilfefähig sind.
Nach der Krankenkassenstatistik sind Kita-Mitarbeitende deutlich häufiger krank als der Durchschnitt aller Berufsgruppen. Atemwegserkrankungen stellen die häufigste Art der Erkrankung dar. An zweiter Stelle folgen psychischer Erkrankungen, die laut Statistik über dem Schnitt aller Berufsgruppen liegen. (Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Krankenstand_Kindertagesbetreuung_Publikation_CC_final_01.pdf)
Anhand der vorliegenden Krankendaten für die städtischen Einrichtungen kann kein spezieller Zusammenhang abgeleitet werden, in welcher Art oder Größe der Einrichtung Erkrankungen am häufigsten auftreten. Im Einzelfall werden lösungsorientierte Gespräche mit den Betroffenen gesucht und ein Life- und Businesscoaching angeboten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Krankenstände entwickeln.
Aufgrund Tarifveränderungen ist ab 2027 ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Sofern sich die Krankenstände bis dahin nicht verbessert haben, müsste das Vertretungskontingent dann entsprechend angepasst werden.
Fazit Da der Gesetzgeber eine Überarbeitung der Finanzhilferegelungen in Aussicht gestellt und für die Drittkraft in Kindergärten ab 2027 eine finanzielle Förderung gesetzlich verankert hat, sollten alle Einzelmaßnahmen bis dahin so weitergeführt werden. Hier ist insbesondere eine Priorität auf die Ausbildung von Seiteneinsteigern und die Mitarbeitergesundheit zu legen.
Unabdingbar ist ferner die Weiterverfolgung des erklärten Zieles, die Gruppenstärke in Kindergärten zu reduzieren. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rd, 525.000 € zuzüglich Tariferhöhungen sind für die Jahre 2026 und 2027 weiter in den festgelegten Budgets 220 bzw. 125 bereitzustellen. Anlage/n:-/-
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