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Vorlage - 25/1948  

 
 
Betreff: Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
Evaluation des Kriterienkataloges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Witte, Vievien
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
07.10.2025 
Sitzung des Sozialausschusses      
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die  anliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tages­ein­richtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.


Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede betreibt und unterstützt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen in eigener und fremder Trägerschaft zur Sicherstellung und Förderung der frühkindlichen Bildung und zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz nach § 20 NKiTaG. Die Kindertagesstätten ergänzen und unterstützen dabei die Erziehung und Bildung in den Familien.

 

Die Platzvergabe aller Krippen- und Kindergartenplätze in der Stadt Westerstede wird, unabhängig vom jeweiligen Träger, zentral durch die Stadt Westerstede, Amt für Bildung, vorgenommen. Grundlage der zentralen Platzvergabe ist die Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2023 die Änderung des Kriterienkataloges zur Aufnahme der Kinder in der Kindertagesstätte (Anlage 1 zur Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede) in Bezug auf das Vergabekriterium „6. Wohnortnähe zur Kindertagesstätte“ beschlossen. Eine zeitnahe Änderung der gesamten Satzung aufgrund der Novellierung des Kindertagesstättenrechts sowie die Evaluation des Kriterienkataloges wurde seinerzeit bereits in Aussicht gestellt.

 

Im vorliegenden Satzungsentwurf findet nunmehr das im Juli 2021 verabschiedete „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ Berücksichtigung. Weiterhin sind im Satzungsentwurf neben redaktionellen Änderungen auch Erfahrungswerte aus der praktischen Platzvergabe sowie den Kindertagesstätten eingeflossen.

 

Einzelheiten zur Neufassung der Satzung nebst Anlagen werden in der Sitzung erläutert. Insbesondere über die Anlage 1, Kriterienkatalog, ist zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage/n:

1. Entwurf der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede

2. Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede (94 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse (323 KB)