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Beschlussvorschlag:Die Änderungen der Richtlinien der Stadt Westerstede für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen werden entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sachverhalt:Das Amt für Sport, Jugend und Kultur gewährt Zuschüsse für Jugendpflegemaßnahmen entsprechend der als Anlage beigefügten Richtlinien.
Für den Förderungsbereich 2.1 Jugendwandern, -lager und –fahrten sowie Schulungen werden Änderungen angestrebt, da sich die Reisezeit bei Jugendfahrten verändert hat und teilweise genauere Definitionen erforderlich sind.
Sowohl der Landkreis Ammerland als auch die Stadt Westerstede gewähren Zuschüsse für diesen Bereich. Voraussetzung einer Förderung bei der Stadt Westerstede ist immer, dass der Landkreis Ammerland die Maßnahme als förderfähig anerkennt.
Die von der Stadt Westerstede vorgeschlagenen Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf farbig markiert.
Neu ist, dass eine Zuwendung bereits für eine 2-tägige Unternehmung gewährt wird (bisher ab 3-tägig). Die ehrenamtlichen Betreuer können inzwischen häufiger keine 3-tägigen Unternehmungen anbieten, daher sollte diese Regelung angepasst werden.
Darüber hinaus wird geregelt, dass für 8 Teilnehmer eine Betreuungskraft bezuschusst wird. Weitere angepasste Formulierungen sollen den Regelungsinhalt verdeutlichen.
Die im Entwurf vorgelegten geänderten Richtlinien entsprechen nicht den Richtlinien des Landkreises Ammerland. Der Landkreis Ammerland gewährt weitergehende und höhere Zuschüsse. Alle Gemeinden im Ammerland haben unterschiedliche Richtlinien für die Jugendpflegemaßnahmen. Auf Nachfrage der Stadt Westerstede besteht kein Wunsch nach einheitlichen Regelungen.
Die Zuwendungen der Stadt Westerstede werden nur gewährt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Daher haben die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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