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Vorlage - 25/1968  

 
 
Betreff: Auftragserteilung zur Erstellung einer Feuerwehrgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
27.10.2025 
Sitzung des Feuerwehrausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Gebührenkalkulation und -satzung zu erarbeiten.

Die in der Vorlage beschriebenen Ausführungsbestimmungen sollen hierbei in der vorgestellten Form beigefügt werden.


Sachverhalt:

Aufgrund der veralteten Feuerwehrgebührensatzung können keine rechtssicheren Bescheide mehr erlassen werden. Hierauf wurde in den vergangenen Feuerwehrausschusssitzungen bereits hingewiesen.

 

Grundsätzlich hat die Stadt Westerstede ihre Ausgaben durch Steuern, Gebühren und Beiträge zu finanzieren, wobei vorrangig Gebühren zur Finanzierung erhoben werden müssen (§ 111 Abs. 5 NKomVG). Grundsätzlich wären daher Gebühren für Feuerwehreinsätze zu erheben, wenn diese nach dem Nds. Brandschutzgesetz vorgesehen sind.

 

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage wird es umso wichtiger, die immer weiter steigenden Kosten im Feuerwehrbereich durch Gebühren zumindest teilweise zu refinanzieren.

 

Auch seitens der Feuerwehr wird immer mehr die Meinung vertreten, kostenpflichtige Einsätze auch in Rechnung zu stellen. Hier werden zumeist die Einsätze aufgrund von Brandmeldeanlagen (BMA) angeführt. Die Lohnkostenersatzansprüche der Arbeitgeber mehren sich ebenfalls aufgrund der Vielzahl an Einsätzen. Persönliche Rücksprachen ergaben hier, dass die Arbeitgeber reale Brandeinsätze für erforderlich halten, gerade aber die BMA-Einsätze abrechnen wollen.

 

Grundsätzlich können folgende Einsätze in Rechnung gestellt werden:

 

-          Brandmeldeanlage ohne Brand

 

-          Brandsicherheitswachen

 

-          Vorsätzliche Handlungen (mutwillige Fehlalarmierungen, Brandstiftung)

 

-          Gefährdungshaftung (KFZ-Unfall ohne Brand oder Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr)

 

-          Freiwillige Einsätze

 

Unter den freiwilligen Einsätzen werden u.a. die Beseitigung von Ölschäden, Türöffnungen, Einfangen von Tieren oder das Auspumpen von Kellern mit Ausnahme bei höherer Gewalt (flächendeckende Sturmlage wie z.B. Kyrill) gelistet.

 

Die Kostenerstattung bei Alarmierungen ausgelöster privater Rauchmelder ohne Brand ist ebenso zu hinterfragen.

 

Auch von der Kostenpflicht umfangen ist die Begleitung von Laternenumzügen oder die Stellung einer Brandsicherheitswache bei Feuerwerken. Hierdurch werden u.a. Kindergartenvereine oder das Wirtschaftsforum (Stadtfest) belastet. Zur Entlastung dieser Vereine besteht die Möglichkeit, eingetragene Vereine oder Veranstaltungen ohne gewerblichen Charakter herauszunehmen. Aber auch die Tierrettung und die BMA-Einsätze könnten unter gewissen Umständen kostenfrei sein. Hierzu würden Ausführungsbestimmungen zur Satzung erarbeitet werden, die ebenfalls vom Rat beschlossen werden. Hierunter könnte u.a. eine Kostenfreiheit für Brandsicherheitswachen für kulturelle und soziale Zwecke (Kindergärtenumzüge, Stadtfeste...) aber auch eine jährliche kostenfreie BMA-Alarmierung sein.

 

Es wird wie in den umliegenden Gemeinden erwartet, dass die Gebührensätze stark steigen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine genauere Einnahmesituation kann erst nach der Erstellung der Gebührensatzung kalkuliert werden. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund von Erfahrungswerten umliegender Gemeinden von Mehreinnahmen in Höhe von 10 – 20.000 € ausgegangen.


Anlage/n: