Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:Die Modulare Grundlagenausbildung bildet den Grundstein der Modernisierung der Feuerwehrausbildung in Niedersachsen. Es soll ein Schritt hin zu einer ehrenamtsfreundlicheren und übersichtlicheren Qualifizierung für Einsatzaufgaben darstellen.
Die Reform der Truppausbildung hatte nach der Gesetzesbegründung nicht zum Ziel, Ausbildungsaufgaben vom Land auf die kommunale Ebene zu verlagern, sondern explizit Doppelungen in der Ausbildung zu vermeiden und einen zeitlich attraktiveren Start in die Feuerwehrlaufbahn zu ermöglichen.
Es ist festzustellen, dass Einsatzkräfte schneller das erste Modul der Einsatzfähigkeit in der modularen Grundausbildung erreichen und somit schneller in den Einsatzdienst übernommen werden können. Die Doppelungen in der Ausbildung sind größtenteils entfallen.
Bisher fanden die Ausbildungen Truppmann 1 und 2 bei der Technischen Zentrale (Abrechnung über den Kreisfeuerwehrverband an die Gemeinden) und der Lehrgang Truppführer bei dem NLBK in Loy (Verdienstausfall bei der Gemeinde, Rest Land) statt.
Diese Lehrgänge wurden durch folgende Truppausbildung auf modularer Basis abgelöst:
- QS1 (Grundlagenlehrgang): Hier sollen die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten gelehrt werden. Die Ausbildung findet gemeinsam in verschiedenen Feuerwehren der Stadt Westerstede statt, jeweils mit einer eigenen Fachrichtung, und endet mit einer Prüfung, die grundsätzlich im Feuerwehrgebäude Westerstede stattfindet. Danach kann der Kamerad aktiv an Einsätzen teilnehmen. - QS 2 (Truppmannausbildung): Aufbauend auf den Grundlehrgang. Dieser wird in der Gemeinde und in Teilen bei der TZ ausgebildet. Die Prüfung findet bei der TZ statt. - QS 3 (Truppführerlehrgang / Truppführende): Das ist der abschließende Lehrgang, welcher auf Gemeindeebene stattfindet. Die Prüfung findet bei der TZ statt.
Durch die Ausbildung in den Feuerwehren ist auch der Ansatz für Verpflegung gestiegen, da diese bisher bei der TZ erfolgte und über den Kreisfeuerwehrverband indirekt mit den Gemeinden abgerechnet wurde.
Die Ausbildungen Truppmann 1 und 2 fanden bisher auf der TZ statt. Die Abrechnung und die Auszahlungen der Entschädigungen erfolgte über den Kreisfeuerwehrverband Ammerland. Die Gemeinden haben die Kosten erstattet. Es fielen folgende Kosten an:
Verpflegung je Teilnehmer: 7,50 € x 4 = 30,00 € Entschädigung Ausbilder: ca. 80,00 € je Teilnehmer Entschädigung/Prämie Lehrgangsteilnehmer: 100,00 €
Für die weiterhin bei der TZ stattfindenden Module erhalten die Ausbilder weiterhin eine Entschädigung. Die Ausbilder der Gemeinden erhalten keine Entschädigung. Eine Prämie beim Bestehen der Lehrgänge wird zudem auch nicht mehr gezahlt.
Um dieses Ungleichgewicht wieder auszugleichen, stehen drei Positionen der Entschädigungszahlungen zur Disposition, die bereits unter den Gemeinden unterschiedlich diskutiert werden.
Entschädigung für den Ausbildungsleiter: Jede Gemeinde könnte eine Person zum Ausbildungsleiter samt Vertreter benennen und analog zu den sonstigen Positionen im Stadtkommando eine monatliche Aufwandsentschädigung zahlen. Über diese Person müsste dann die allgemeine Ausbildung koordiniert werden, die Bearbeitungen in FeuerON erfolgen und mögliche Auszahlungen tabellarisch aufgearbeitet und bestätigt werden.
Entschädigung für die Ausbilder: Analog zu den Ausbildern auf kreisebene könnten den Ausbildern eine Entschädigung in Höhe von 18 € je Unterrichtsstunde gezahlt werden. Sollten mehrere Personen die Gruppe leiten, würde der Betrag geteilt werden können.
Entschädigung/Prämie in Höhe von 100,00 € für das Bestehen des Grundkurses: Hier besteht die Möglichkeit, die damalige Vorgehensweise weiterhin anzuwenden, da die Ausbildung in der Freizeit ohne Freistellung erfolgt. Kameraden, die Lehrgänge der NLBK besuchen, erhalten keine Prämie, jedoch eine Freistellung/Freistellungsvergütung.
Um eine möglichst gleiche Vorgehensweise im Landkreis Ammerland zu erhalten, wurde die Thematik nach einer Abfrage unter den Behörden an das Kreiskommando gegeben, um einen Vorschlag analog zu den Aufwandsentschädigungen zu erarbeiten. Anlage/n:
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