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Vorlage - 17/0250  

 
 
Betreff: Campingplatz - Anpassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Märkte geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzungsgebühren des Campingplatzes Westerstede wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der 2013 geführten Beratungen über die Neuausrichtung des Campingplatzes wurde mit Ratsbeschluss vom 25.06.2013 die beigefügte Satzung über die Benutzungsgebühren des Campingplatzes Westerstede mit Rechtskraft zum 01.08.2013 beschlossen. Im letzten Jahresbericht zum Campingplatz in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität am 07.03.2017 wurde bereits Bedarf einer Anpassung der Gebührensatzung gesehen, zum einen um die nunmehr bereits vier Jahre alte Satzung der Wertentwicklung anzupassen und zum anderen um die Ertragssituation des Campingplatzes zu verbessern.

 

Die 2013 umgesetzte Einführung von Pauschalpreisen für die Stellplatznutzung inklusive Bezug von Frischwasser und Elektrizität sowie Nutzung der Entsorgungsstation hat sich bewährt und sollte demnach beibehalten werden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze wurden gemeinsam mit dem Platzwart ermittelt und entsprechen der derzeitigen durchschnittlichen Gebührenstruktur umliegender Plätze, wonach meistens der Stellplatz an sich zuzüglich einer Personengebühr sowie Ver- und Entsorgung abgerechnet wird.

Der Gebührenunterschied zwischen dem Wohnmobilplatz und dem Campingplatz ist in der Größe der jeweiligen Stellflächen begründet und sollte beibehalten werden.

 

Die vorgeschlagene Gebührenanpassung sollte zu Mehrerträgen bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten in Höhe von rd. 4.700,00 € jährlich führen, was in etwa einer 8%igen Steigerung entspricht. In der anliegenden Wirtschaftsplanung sind die Planzahlen unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung ab 2018 sowie der aktuell erkennbaren Entwicklungen bei den Erträgen und Aufwendungen dargestellt, wobei die Erträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten Jahre vorsichtig geplant wurden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge in Höhe von 4.700,00 €

 

 


Anlage/n:

 

-          Wirtschaftsentwicklung

-          Gebührensatzung vom 01.08.2013

-          Gebührensatzung zum 01.01.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsentwicklung - Campingplatz (20 KB)      
Anlage 2 2 Satzung ab 1.8.2013 (12 KB)      
Anlage 3 3 Satzung ab 1.1.2018 (12 KB)